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Jeezus hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne seit 10 Monaten in einer Wohnung, die ich nicht renoviert übernommen habe.
Die Wände waren nicht neu gestrichen (fleckig) und der Teppich ist extrem verschmutzt, so dass ich sogar ungern barfuß drauf gelaufen bin.
Bei der Übergabe der Wohnung hat der Makler mir mündlich versichert, dass der Teppich weder gereinigt wurde (mehr als offensichtlich), noch bei Auszug gereinigt werden müsse.
Mit der Wohnung bin ich äußerst vorsichtig umgegangen, da ich mir nicht sicher war, wie lange ich drin wohnen würde.

Im Mietvertrag gibt es eine Zusatzklausel, die besagt, dass die Wohnung renoviert übernommen wurde und auch renoviert wieder abzugeben ist. Ersteres war nicht der Fall, die Wohnung war dazu noch verdreckt und nicht mal besenrein (dafür habe ich diverse Zeugen). Leider wurde das Übergabeprotokoll aber schlampig geführt.

Nun meint der Vermieter, dass er den Teppich nach dem Auszug tiefenreinigen lassen will und dass ich einen Teil der Kosten tragen soll.

Muss ich nach nur 10 (bzw. eigentlich nur 9) Monaten Wohndauer überhaupt in irgendeiner Form renovieren und ist der Vertrag nicht eigentlich ungültig, da der Vermieter seinen Teil von Anfang an nicht eingehalten hat?

0 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen nach 10 Monaten Mietdauer”

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