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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, zusammen.
Ich brauche dringend Hilfe. Also, foldende Situation:
Ih habe am 08.02. einen Mietvertrag unterschrieben. Am 09.02.
habe ich dann die Kaution und die Miete für den Monat März entrichtet
und im Gegenzug den Schlüssel bekommen. Ofizieller Mietbeginn ist aber erst der 1. März.
Jetzt habe ich bemerkt, dass sowohl meine, als auch die Wohnung des Nahbarn über einen Stromzähler und über einen Gaszähler abgerechnet werden. Das ist natürlich niht optimal, da im Extremfall einer von beiden den anderen mitfinanziert...
Über diese Sache hat mich der Vermieter nicht informiert.
Ich weiß, dass generell kein Rücktritt vom Mietvertrag möglich ist. Gilt das auch in diesem konkreten Fall? Ist doch irgendwie ein verdeckter Mangel. Ich denke, der Vermieter kann auch nicht "nachbessern", da dies technisch schwer möglich ist.
Über schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG
Stichwörter: rücktritt + bitte + helfen + möglich

2 Kommentare zu „Rücktritt möglich?! Bitte helfen....”

Susanne Experte!

Ob bei dieser Konstellation ein Aufhebungsvertrag möglich ist, kann wahrscheinlich nur ein Ra beanworten-bereits ergangene Rechtsprechung ist dieser Richtung ist mir nicht bekannt.

Billy1 27.02.2017 14:49

Hallo, das ist zwar arglistische Täuschung, aber leider im Rahmen des möglichen. Solche Tüpen kenne ich, immer rausreden. Alles geht über ein Zähler und vieleicht hat der noch einen Hobbyraum, oder friert öfters. Das kann teuer werden. Also, den Zähler muß er trennen lassen, da besteht Anspruch darauf, aber Du solltest einen heimischen Energieanbieter haben, dann ist das kostenlos, bei anderen könnten noch Zusatzkosten dazukommen. Beim Gas, wenn es nur eine Steigleitung gibt, eine Unterzähler in der Wohnung einbauen lassen, wobei bis zu 50% der Kosten selbst getragen werden kann/ muß. Entscheidend vom Energieanbieter. Nein, der Vermieter darf keine Zusatzkosten aufschlagen. Das ist ein begründeter verdeckter Mietmangel.
Mieterschutzbund fragen, oder besser, wenn du Hartz IV bekommst, Antrag beim Amtsgericht, Hilfeersuchen ( Beratungsschein für den Anwalt, kostenlos). Oder Kündigen / Aufhebung ( 4 Wochen? ) so bist Du noch in der Frist. Aber auf dein Geld wirst Du aber bis zu einen halben Jahr warten müssen. Rede doch mal persönlich mit Ihm, so siehst Du dann, ob er ein AL ist der sich windet. Dann lieber Tschüß, kommt dich auf jedem falle biliger. Gruß Billy

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