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unreal_0 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe gerade mit meinem Vermieter ein meine Wohnung abgegeben.

An einem Rollo ist so ein Seil gerissen womit ich die Rollade hoch und runter machen kann.

Muss ich dafür aufkommen ????

3 Kommentare zu „Rollo”

Berthelstal Experte! 30.09.2009 18:26

Wenn dieser Gurt normale Abnutzungserscheinungen zeigt und dieser nicht durch Ihr Verschulden gerissen ist, ist für die Reparatur der Vermieter haftbar.
Normale Abnutzungserscheinungen gehören zur vermieteten Sache und Sie zahlen dafür auch monatlich Ihren Mietzins.
Also keine Sorge.

unreal_0 30.09.2009 19:11

Danke für deine Antwort !

Es ist auf grund des hohen alters gerissen.

Er sagt ich muss es bezahlen und er läßt eine Firma kommen die das repariert.

Die Rechnung dafür soll ich bezahlen.

Berthelstal Experte! 30.09.2009 19:21

Verweigern Sie die Zahlung. Weisen Sie den Vermieter auf mögliche gerichtliche Kosten hin und lassen Sie es notfalls darauf ankommen.

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