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Liebesmensch hat diese Frage gestellt
Bin zum 01.12.2008 aus meiner bisherigen Miewohnung ausgezogen. Die neuen Mieter zogen am 15.12.2008 dort ein. Da ich meine Kaution so schnell wie möglich wieder haben möchte, und meine Vermieterin bei der Wohnungsabnahme meinte, dass sie die Jahresabrechnung um Weihnachten 2008 herum erstellt haben wird, schrieb ich ihr schon 3 E-mails. Auf die erste antwortete sie nach 7 Tagen am 24. Januar nur, dass Sie noch nicht fertig sei mit der Jahresabrechnung. Auf die 2te antwortete sie gar nicht. Heute schrieb ich ihr dieselbe Nachricht noch einmal (es ging nur um die Frage, wann ich die Kaution zurück erhalte). Nach einigen Stunden antwortete sie sogar. Nun zu meinem eigentlichen Anliegen: Sie teilte mir in der E-mail mit, dass sie wegen Problemen mit der Heizungsanlage einen Installationsbetrieb bezüglich der Behebung beauftragt hat. Bei der Abnahme 2 (!) Tage vor dem Umzugstermin konnte Sie die Anlage nicht auf Funktionstüchtigkeit testen, da das Gas schon abgestellt war. Meine Freundin war nur zugegen und unterschrieb, dass die Funktion der Heizungsanlage nur unter Vorbehalt bestätigt werden konnte. Bei uns lief funktionierte die Heizungsanlage ordnungsgemäß bis zum letzten Tag der Nutzung. Wir konnten warm duschen und die Heizungen benutzen. Ich sehe nicht ein, dass ich die Kosten für die Reparatur zahlen soll und habe ihr das auch noch heute freundlich in einer E-mail mitgeteilt. In ihrer E-mail vom 24. Januar erwähnte sie noch nichts von Problemen mit der Heizungsanlage... Wie soll ich vorgehen / mich verhalten? Ist Ihr Verhalten richtig? Muss ich die Reparatur der Heizungsanlage zahlen?

4 Kommentare zu „Reparatur der Heizungsanlage nach Auszug aus Mietwohnung mittels Kautionssume zahlen”

User75142 Profi 09.02.2009 00:18

Kleinreparaturen sind im Mietvertrag geregelt (in der Regel bis zu einem Betrag von zw. 80,- und 120,-?). ist die Rechnung höher, muss sie voll vom Vermieter gezahlt werden. Ist sie niedriger, musst Du sie bezahlen. Hat ein Geräteaustausch stattgefunden, muss der Vermieter zahlen. Wann ist denn die letzte Wartung durchgeführt worden? Da müsste es doch ein Protokoll geben, ob die Anlage funktionierte. Das sagt zwar auch nicht alles aus, aber ist zumindest etwas, das Du in der Hand hättest.

Das mit der Jahresendabrechnung kann ich mir nur schwer vorstellen, wie die Vermieterin diese korrekt zu Weihnachten erstellt haben will, da die Kosten des ganzen Jahres umgelegt werden und die Stromzähler für den Allgemeinstrom in der Regel erst zum Jahreswechsel abgelesen und die Abrechnung der Versorger ca. 2 Wochen später erstellt werden. Damit wäre eine Abrechnung vor Mitte Januar gar nicht möglich. Was den Zeitpunkt der Kautionsrückgabe angeht, so kann sie - muss aber nicht - sich damit locker 6 Monate Zeit lassen. Ebenso, wie sie sich mit der 2008er Nebenkosteabrechnung bis zum 31.12.09 Zeit lassen könnte (Zumindest bis dann müsste sie bei Dir eingegangen sein).
Warte mal ab, was da für eine Rechnung kommt und überprüf die Kleinreparaturklausel in Deinem alten Mietvertrag auf die Höhe der Summe. Sollte die Rechnung die Summe übersteigen, musst Du GAR NICHTS zahlen! Ansonsten, schau erst mal, was da denn genau gemacht wurde. Wann die Anlage z.B. einreguliert wurde, dann ist das eher das Problem der Nachmieter oder ggf. des Vermieters. Wenn da tatsächlich ein Defekt behoben wurde, kann es sein, dass Du diesen bezahlen musst...

Liebesmensch 09.02.2009 15:35

Vielen lieben Dank für die nette Antwort. Was meinen Sie dazu, dass mir die angeblichen Probleme mit der Heizungsanlage und das (nötige?) Bestellen von Handwerkern erst im Zuge der letzten E-mail-Antwort auf meine Frage nach dem Zeitpunkt der Kautionsauszahlung nebenbei mitgeteilt wurden? Hätte man mir das nicht früher (z.B. in der E-mail vom 24.Januar) mitteilen und mit mir absprechen müssen? Ich freue mich über eine Antwort. Schönen Gruß!

User75142 Profi 09.02.2009 17:25

Nun ja, das wäre wohl wünschenswert gewesen. Dabei ist die Frage, ob die Nachmieter vielleicht aus irgendeinem Grund erst so viel später eingezogen sind, sich beim Gaslieferanten verspätet angemeldet haben oder Eskimos sind und bis dahin nicht geheizt haben, so dass das Problem nicht früher ersichtlich war. Vielleicht haben die sich auch erst so spät bei der Vermieterin gemeldet. Das ist eine typische Patt-Situation, da man nicht wirklich realistisch feststellen kann, ob der Schaden/Fehler nun bei Dir, oder bei denen lag.
Einerseits gibt es für die Vermieterin die Möglichkeit, verdeckte Mängel auch nachträglich anzuzeigen, andererseits ist dies 55 Tage später eher selten. Nun war hierbei die Situation gegeben, dass sie bei der Abnahme die Anlage nicht prüfen konnte zwecks Gasmangels. Das kürzt die Zeit auf 39 Tage. So lange müssten die Nachmieter ja dann schon gefroren haben... Ich denke, Sie hätte das schon früher anmerken können.

Es ist halt die goldene Frage: Wann hat die Vermieterin selbst von dem Mangel erfahren?

Liebesmensch 27.02.2009 11:19

Heute kam endlich Post vom Vermieter, wegen der Reparaturen an der Gastherme. Ich glaub, mich trifft der Schlag!!!

Hier noch mal kurz die Fakten:
-Kündigungstermin 30.11.08

-Wohnungsabnahme: 29.11.08

-Da bereits wegen Wohnortwechsels eine andere Wohnung Anfang Nov. bezogen wurde, wurde für die alte Wohnung für Nov. Gas abgemeldet. Daher konnte die Funktion der Heizungen nicht bei der Abnahme demonstriert werden und der Punkt wurde unter Vorbehalt ins Protokoll aufgenommen.
-Durch Zufall haben wir per Mailnachfrage erfahren, als wir wissen wollen, wann es die Kaution zurück gibt, dass die Vermieterin eine Reparatur in Auftrag gegeben hat, die die Gastherme betrifft (da sind wir schon stutzig geworden). Wir wurden nicht darüber informiert, hätten wir nicht nachgefragt, wüssten wir gar nichts! Die letzte Antwort von der Vermieterin kam am 8. Feb. und sie sagte darin, dass sie noch auf eine Rechnung warten würde und dann alle Unterlagen komplett seien. Der Rechnungskopie können wir folgenden entnehmen: Am 28.1. ist der Techniker da gewesen, am 16.2. kam die Rechnung zur Adresse der Vermieterin. Betrag: insgesamt 123,17 EUR für eine Wartung der Heiztherme (2,25 Kundendiensttechnikerstunden für 94,50 EUR, Fahrzeugkostenpauschale 6,- und unglaubliche 3,- für das Klein- und Dichtungsmaterial.

-Aber jetzt kommt der Hammer: Am 14.2. wurde diese Firma ein weiteres Mal ohne Absprache mit uns bestellt und die Rechnungssumme beträgt hier noch einmal unglaubliche 228,98 EUR (15,60 EUR für ein Ventilunterteil, 15,90 EUR für ein Fühlerelement und 160,92 EUR für Junkers Raumtemperaturregler).

-Insgesamt hat sie uns nun also knapp 352,- EUR von der Kaution abgezogen bzw. will dies in den nächsten Tagen tun, indem sie uns die Differenz überweist!!!

-Ich betone noch mal, wir sind Ende Nov. ausgezogen, die neuen Mieter leben seit dem 15.12.08 in der Wohnung und nach dem Emailkontakt erdreistet sich die Vermieterin doch tatsächlich, ohne ein Wort zu sagen, am 14.2. noch mal jemanden zu bestellen und solche kostspieligen Dinge vorzunehmen. Wie gesagt schrieb sie uns am 8.Feb., dass sie nur noch auf eine Rechnung wartet und danach alles komplett sei.........

Ich bitte um eine baldige Antwort und entschuldige mein evtl. etwas konfuses Schreiben, aber ich bin wirklich auf 180 und kann kaum ruhig schreiben.

Kann die Vermieterin solche horrenden Kosten auf den Mieter abwälzen und von der Kaution einbehalten? Wie sieht es mit dem § 20 Kleinreparaturen aus? Es kann doch wohl nicht angehen, dass die Vermieterin auf unsere Kosten nach einem ¼ Jahr sowas macht?

Bitte um Hilfe und vielen Dank im voraus!!!

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