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ianmoone hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin neuer Mieter, habe 0 Erfahrung. Und finde keine Information im Internet zu meinem Problem. In meinem Mietvertrag steht folgendes:

"Bei Mietende werden für Renovierungsarbeiten einschließlich Material max. 1500 Euro berechnet."

Die Wohnung wird jetzt erst noch renoviert, bevor ich Anfang Februar einziehe, allerdings werde ich aus beruflichen Gründen nach einem halben Jahr schon wieder ausziehen. Nun habe ich paar Fragen dazu:

1. Ist die Klausel rechtens?
2. Kann der Vermieter die Wohnung nach nur 6 Monaten wieder renovieren?
3. Muss der Vermieter einen Nachweis geben über die Höhe der anfallenden Kosten oder kann er einfach diesen Betrag pauschal veranschlagen?

Danke schonmal für die Hilfe!

3 Kommentare zu „Renovierungsklausel im Vertrag”

mono Experte! 18.12.2010 10:39

Insoweit es sich um einen Formularmietvertrag handeln sollte, ist die Klausel in jedem Fall unwirksam.

Die könnten diesen Vertrag theoretisch unterschreiben - der Vm wäre m.E. nicht in der Lage diesen Anspruch zum Mietende durchzusetzen. Hierbei wäre es auch unerheblich, ob Sie 6 Monate oder 6 Jahre in der Wohnung wohnen, da die Klausel meines Erachtens eine unangemessene Benachteiligung für den M mit sich bringt, was widerem zur Unwirksamkeit führt.

Allerdings sollten Sie sich das gut überlegen. Wahrscheinlich wird es Ärger geben - der Mieter auf Erfüllung des vermeintlichen Anspruchs pochen.

mono Experte! 18.12.2010 10:40

Entschuldigen Sie die Masse an Fehelern:

Insoweit es sich um einen Formularmietvertrag handeln sollte, ist die Klausel in jedem Fall unwirksam.

Sie könnten diesen Vertrag theoretisch unterschreiben - der Vm wäre m.E. nicht in der Lage diesen Anspruch zum Mietende durchzusetzen. Hierbei wäre es auch unerheblich, ob Sie 6 Monate oder 6 Jahre in der Wohnung wohnen, da die Klausel meines Erachtens eine unangemessene Benachteiligung für den M mit sich bringt, was widerum zur Unwirksamkeit führt.

Allerdings sollten Sie sich das gut überlegen. Wahrscheinlich wird es Ärger geben - der VM auf Erfüllung des vermeintlichen Anspruchs pochen.

Bladder Experte! 19.12.2010 07:28

Wenn es sich um eine Individualvereinbarung handelt, dann kann man nur empfehlen - Finger weg!

Bei einem Formularmietvertrag stimme ich mono zu.

Auf was für Ideen so mache Vermieter kommen? Ts, ts,ts!

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