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Nordika66 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
Wir wohnen in einem unter denkmalschutzstehenden Fachwerkhaus (restauriert) in einer 100 qm Wohnung zur Miete. Wir haben nun zu Ende November gekündigt. Bereits 10 Wochen vor Auszug will der Vermieter sich nun die Wohnung anschauen bezügl. der von uns zu erledigenden Renovierungen vor Auszug.
Als sonstige Vereinbarungen in unserem Mietvertrag stehen ein paar Klauseln, die ich etwas übertrieben finde.
Nun meine Frage:
Müssen wir folgende Klauseln bei Auszug erfüllen?
Innenanstrich der Wände und Decken ausschließlich mit "Keim-Biosil"-Farbe, weiß (lt. meiner Recherche kosten 15 Lister ca. 90 Euro).
Anstrich des Holzfachwerkes mit Dickschichtlasur, nußbraun.
Fußböden sind vor Auszug zu reinigen, zu schleifen und mit Öl und Wachs fachmännisch zu konservieren.

Ist das nicht etwas viel verlangt, speziell die teure Farbe und das abschleifen der Holzfussböden?

Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

4 Kommentare zu „Renovierung bei Auszug”

mono Experte! 18.09.2010 11:27

Sollte die Klasuel in einem Formularmietvertrag untergebracht sein, dürfte es sich hier um eine unwirksame Abwälzung der Schönheitsraparaturen handeln - ihr mithin überhaupt nicht zur Ausführung verpflichtet sein. Handelt es sich um eine individualvertraglich ausgehandelte Vereinbarung schaut es anders aus.

In jedem Fall würde bereits die Position "abschleifen der Holzfussböden" in Rahmen einer Formularklausel zur kompletten Unwirksamkeit führen.

Mal abwarten, was die anderen meinen .

Balkonexperte Experte! 18.09.2010 13:01

Die Klausel mit dem Schleifen des Fußbodens dürfte als einzige keinen Bestand haben, weil das weit über das Maß hinaus geht, was ein Mieter im Rahmen der Schönheitsreparaturen schuldet. Kurz gesagt: Böden sind Vermieterangelegenheit.

Bei den Wänden und dem Fachwerk wird die Angelegenheit wohl von einem Gericht entschieden werden müssen, denn es handelt sich hier um einen speziellen Fall und einer im Mietvertrag explizit vereinbarten Farbe.

Errick aktiver Benutzer 18.09.2010 14:02

Erste Anhaltspunkte zur Überprüfung der Wirksamkeit der Klauseln über Schönheitsreparaturen bietet folgende Webseite:
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Renovierung-Schoenheitsreparaturen.htm

Wenn danach weiter Zweifel bestehen, empfiehlt es sich, den Vertrag einem Anwalt oder Mieterverein vorzulegen.

Nordika66 18.09.2010 19:53

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich lese mich mal im Link von Errick schlau.

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