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friko hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meinem Mietvertrag ist eine vorgegebene Klausel: Die Wohnung ist besenrein zu hinterlassen.
Handschriftlich unter Sonstiges (somit Individualvereinbarung?) steht: Die Wohnung wurde vollständig renoviert übernommen und ist bei Auszug vollständig renoviert zu verlassen.
Die Mietzeit betrug 4,5 Jahre.
Muss nun renoviert werden, oder nicht?

Ich habe mal gehört, dass 2 Klauseln bedeuten, dass beide automatisch rechtsunwirksam sind.

Danke für eine kompetente Antwort.
Friko

0 Kommentare zu „renovieren oder nur besenrein - 2 Klauseln im Mietvertrag”

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