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m83 hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir sind vor drie Jahren in unsere Wohnung eingezogen, nach einem halben jahr hat sich im Schlafzimmer und Wohnzimmer Schimmel gebildet. Ständig waren die Scheiben beschlagen ! trotz regelmäßigem lüften und heizen..... die Vermieter kannten das Problem wohl schon. Es wurde dann ein Lüftungssystem eingebaut welches permanent die Luft zirkulieren lässt und Luft nach draußen "saugt" gleichzeitig kommt frische Luft rein.
Bei diesem Einbau sind Schäden entstanden, im Schlafzimmer musste eine Leitung verlegt werden, die Fußbodenleisten wurden beschädigt, die Tapete teilweise entfernt ( auch wegen dem Schimmel) und ein paar kleine Kratzer. 1 1/2 Jahre haben wir immer wieder angerufen und gefragt wann diese Dinge behoben werden und wurden immer wieder vertröstet. Jetz wird es hoffentlich heute erledigt. Doch meine Frage ist, kann cih nachträglich die Miete kürzen?

Dann hätte ich noch eine Frage, wir haben eine EInbauküche , vor einem halben Jahr ist die Spülmaschine kaputt gegangen( sie war bestimmt schon 10 Jahre alt) die Vermieter haben dann gesagt dass sie keine neue mehr kaufen werden, wenn dann müssten wir uns eine kaufen und diese dann mitnehmen wenn wir ausziehen. könnte ich hier nun die Miete verringern, denn wir haben die Küche ja mit gemietet. Und wenn ja um wieviel ?

1 Kommentar zu „rückwirkend die miete kürzen?”

Berthelstal Experte! 28.11.2009 15:23

Mietminderung als Volkssport.

Rückwirkende Mietkürzungen sind ausgeschlossen.

Wenn Ihnen die Küche mit vermietet wurde, hat für die Reparatur der Vermieter zu sorgen.

Stellen Sie den Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels. Erst wenn diese Frist ohne Ergebnis verstrichen ist, können Sie die Miete kürzen. Ansonsten nicht.


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