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trandyandy hat diese Frage gestellt
hallo zusammen..
habe folgende problematik:
ich/wir interressieren uns für eine altbauwohnung.sie ist schön, aber hat so ihre macken, sie ist eine baustelle. der vermieter hat schon angefangen zu renovieren, er meinte bei intresse könnten wir die renovierungsarbeiten übernehmen und er würde uns mit der kaution entgegen kommen. am anfang waren wir damit einverstanden, aber beim 2ten besuch in der wohnung ist uns erstmal das ausmaß der arbeiten bewußt geworden.es müssen die türen gestrichen werden sowie die fußleisten, zum teil muß noch tapeziert und gestrichen werden, in ein paar räumen wurd das schon erledigt, aber eher schlecht als recht, leider ist der alte schöne holzfußboden total versaut worden (beim tapezieren und streichen wurde er nicht abgedeckt und dementsprechend sieht er jetzt aus), der eingangsbereich zur wohnung wurde vergrößert und ist noch kahl (das heißt zur hälfte mit rigips verkleidet, es müßte also noch verspachtelt und tapeziert werden) und das größte problem sind die fenster, es sind holzfenster mit sprossen und nur einfach verglast, die fenster sind auch zu lackieren, sie müssen vom fensterkitt befreit werden, entlackt, geschliffen und wieder neu lackiert werden und neu verkittet.
jetzt meine eigentliche frage: ist der vermieter verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen zustand der fenster und des bodens zusorgen?

3 Kommentare zu „pflicht vom vermieter”

SHunte 07.12.2009 00:04

Ich würde es mir genau überlegen. Schätze die Renovierungskosten, die ein normaler Handwerker berechnen würde. Nimm dann die Hälfte und schlage ihm vor, so lange keine Miete zu zahlen, bis die Renovierung durchgeführt ist. Mach ihm auch deutlich, dass die Renovierung durch Euch ordentlich durchgeführt wird, da ihr ja noch viele Jahre in ihr wohnen wollt. Den Deal mit der Kaution würde ich nicht machen.
Viel Erfolg

edy Experte! 07.12.2009 00:37

Hallo randyandy ,
da hilft nur eine Vereinbarung mit dem >VM
Er vermietet wie gesehen.
Sucht euch eine andere Wohnung oder einigt euch mit dem VM (was er bereit ist noch zu machen).
Nachher auf Recht zu bestehen ,selbst wenn ihr im Recht seid, sind sehr schlechte
Startbedingungen für ein Mietverhältnis, oder Ihr habt gute "Nerven"
lg
edy

Berthelstal Experte! 07.12.2009 08:02

Der Vermieter kann Ihnen jede Bruchbude vermieten. Sind die Mängel Ihnen bei Vertragsabschluß offensichtlich, haben Sie keinerlei Anspruch auf Nachbesserung.

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