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I.H. hat diese Frage gestellt
unserer zukünftiger Vermieter hat sich eine Tapezierung der Mietwohnung noch vor dem Einzug gewünscht (Einzug erst in zwei Monaten) Nach der erfolgten Tapezierung wird der Bodenbelag in der Mietwohnung auf Kosten des Vermieters erneuert.

Damit wir mit den Tapezierungsarbeiten beginnen können, wurde uns bereits zwei Monate vor dem Mietbeginn Wohnungsschlüssel übergeben. Die Übergabe des Schlüssels wurde nicht in der Mietwohnung, sondern am Arbeitsplatz meines Mannes durchgeführt (auf Vorschlag vom Vermieter).
Dabei hat der Vermieter nicht nur die Schlüsselübergabe von meinem Mann bestätigen lassen, sonder auch ganz unauffällig ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben lassen, in dem festgehalten wurde, dass die Mietwohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben wird und keine Mängel aufweist.

Wir haben aber zu dem Zeitpunkt keine Gelegenheit gehabt den Zustand der Mietwohnung nach dem Auszug des Vormieters zu begutachten.
Anschliessend haben wir uns die Wohnung angesehen (ohne Anwesenheit des Vermieters) und eine übermässige Abnutzung festgestellt, die auch zum Teil die Tapezierungsarbeiten beeinträchtigen wird.

Ist eine Übergabe der Wohnung, die nicht in den Räumen der Mietwohnung stattgefunden hat korrekt abgelaufen und ist trotzdem rechtsgültig?
Wir haben sofort eine Mängelliste mit Fotos erfasst und fragen uns, ob wir den Anspruch auf Behebung der Mängel gegenüber dem Vermieter in diesem Fall noch durchsetzen können? Wenn ja, wie ist die optimale Vorgehensweise in diesem Fall?
Vielen Dank.

3 Kommentare zu „Ordnungsgemäße Übergabe der Mietwohnung? ”

smile30625 Experte! 08.09.2009 16:27

Hallo,

grundsätzlich spricht für ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll der erste Anschein der Vollständigkeit und Richtigkeit, der von Ihnen widerlegt werden müsste.

Falls der Vermieter im Falle eines Rechtsstreits behaupten würde, dass das Protokoll nach einer Besichtigung der Wohnung gefertigt und unterzeichnet wurde, hätten Sie ein Beweisproblem.

Trotzdem sollten Sie Ihr Glück versuchen. Allerdings scheint Ihr Vermieter mit allen Wassern gewaschen zu sein.....

Viele Grüße
smile

I.H. 09.09.2009 01:33

Hallo,
ich glaube das Gegenteil ist der Fall :-) . Vor allem, weil der letzte Mietvertrag für die besagte Wohnung im Jahr 1995 erfolgreich abgeschlossen wurde und 14 Jahre lang gültig war.. Ich hoffe dass unserem Vermieter es gar nicht bewusst ist, dass der Mieter mittlerweile nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte hat..sonst müsste ich mir ernsthaft Sorgen machen..
Wir werden das Gespräch mit Ihm suchen und verlangen ein neues Protokoll zu erstellen. Es besteht noch die Möglichkeit den Zustand und Mängel der Wohnung mit der Digicam zu dokumentieren.

smile30625 Experte! 09.09.2009 09:58

Sie sollten auf jeden Fall versuchen, ein Protokoll zu erstellen, das den tatsächlichen Zustand der Wohnung wiedergibt. Sonst könnte es später beim Auszug Probleme geben. Es ist ein immer wiederkehrendes Problem, dass Mietern beim Auszug Mängel vorgeworfen werden, die bei EInzug schon vorhanden waren. Die beste Verteidigungsstrategie ist dann ein richtiges und vollständiges Übergabeprotokoll.

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