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topeschke hat diese Frage gestellt
Hallo,
komme nicht weiter. mieter sollte die wände, die er schon weiß gestrichen hat, nochmals überstreichen, weil es noch hellrot durchschimmert. Ich hab jetzt viele gesetzestexte gelesen und komme nicht weiter. Es steht überall, dass es nicht weiß, sondern helle Farben sein müssen. Muss der Mieter nochmals streichen ?

Vielen Dank !

Gruß
topeschke

0 Kommentare zu „nochmaliges streichen der wände”

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