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Susanne
Das mit dem Schloß ist ja wohl ein Witz, oder? Die gibt's in jedem Ein-Euro-Laden !
Ansonsten: schriftliche Mängelliste an den Vermieter schicken mit Fristsetzung zur Behebung. Ist der VM in Verzug (Frist ist verstrichen, ohne dass er tätig wurde) kann der Mieter die Mängel beheben lassen und die Kosten mit der Miete verrechnen.