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LisaH. hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen
Ich wohne seit 10 Jahren in einer Mietswohnung. Mein Vermieter hat in den vergangenen 10 Jahren einige umlagefähige Kosten, die auch im Mietvertrag einzeln aufgeführt sind nicht abgerechnet (Grundsteuer. Wassergrundgebühr, Versicherungen,...). Kann mein Vermieter diese Kosten plötzlich (evtl. nach Vorankündigung) in den Betriebskosten abrechnen? Als Grund gibt er die Preissteigerung an. Oder greift hier das Gewohnheitsrecht?
Wer hat Erfahrung damit?

1 Kommentar zu „"neue" Betriebskosten abrechnen”

Alexy9 04.12.2025 19:12

Hallo LisaH,

Im Allgemeinen legt der Mietvertrag fest, welche Kosten in der Miete enthalten sind und welche als Nebenkosten gelten. Wenn der Vermieter bestimmte Kosten 10 Jahre lang nicht abgerechnet hat, kann er diese nicht nachträglich einfordern. Für die Zukunft kann er die Nebenkosten anpassen, wenn der Mietvertrag dies vorsieht oder ein Zusatzvereinbarung getroffen wird. Gewohnheitsrecht erlaubt keine Umgehung des schriftlichen Vertrags.
Tipp: Schriftlich Nachweise für die Nebenkosten anfordern und die lokalen Regelungen prüfen.

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