Alexy9 04.12.2025 19:12
Hallo LisaH,
Im Allgemeinen legt der Mietvertrag fest, welche Kosten in der Miete enthalten sind und welche als Nebenkosten gelten. Wenn der Vermieter bestimmte Kosten 10 Jahre lang nicht abgerechnet hat, kann er diese nicht nachträglich einfordern. Für die Zukunft kann er die Nebenkosten anpassen, wenn der Mietvertrag dies vorsieht oder ein Zusatzvereinbarung getroffen wird. Gewohnheitsrecht erlaubt keine Umgehung des schriftlichen Vertrags.
Tipp: Schriftlich Nachweise für die Nebenkosten anfordern und die lokalen Regelungen prüfen.