hat diese Frage gestellt
Susanne
Das ist mir nicht bekannt! Du kannst aber hier in der Rubrik Urteile mal nachlesen!
Mir ist bekannt, dass der VM durchaus auch ohne Bodenbelag vermieten darf-das hat für beide verschiedene Vorteile. Der M kann z.B. einen Belag nach seinem Gusto wählen, der sein Eigentum ist und den er bei Auszug wieder mitnehmen kann.