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Bruce hat diese Frage gestellt
Mein Vermieter möchte Leistungen abrechnen, welche 2009 erbracht wurden, jedoch die Rechnung erst 2010 bei ihm eingegangen ist und auch bezahlt wurde. Kann er das mit den 2010 Nebenkosten abrechnen?
Besten Dank

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechung: Was zählt: Jahr der Leistungserbringung oder Rechnungsstellung”

Forseti Experte! 26.11.2011 08:12

Und hier noch einmal verkürzt: http://tinyurl.com/7mx62ya

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