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Nebenkostenabrechnung über 2 1/2 Jahre?!
procool hat diese Frage am 16.10.2011 gestellt
Guten Tag, ich bin am 15.9.10 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Heute (16.10.11) habe ich die Nebenkosten abrechnung bekommen. beinhaltet die wohngebäudeversicherung,grundsteuer,zu und abwasser, wartung der heizungsanlage, kaminfeger und abfallgebühren für den Zeitraum 1.3.08 (einzug) bis 15.9.10 (auszug) ist dies alles so korrekt? ich habe mal etwas gelesen von spätestestens ein jahr nach abschlussjahr bzw nach auszug? sind zu und abwasser getrennt im verbrauchszähler? ich habe dort verschiedene werte.
Vielen Dank für die auskunft
Mit freundlichen Grüssen
Mike Stieber
Vielen Dank für die auskunft
Mit freundlichen Grüssen
Mike Stieber
2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung über 2 1/2 Jahre?!”
Bladder 17.10.2011 06:33
Sie sollten damit zu einer Mieterberatung oder einem Fachanwalt gehen.
Mit Ihrer Annahme, dass eine Ausschlussfrist von 12 Monaten besteht, liegen Sie richtig. Diese Ausschlussfrist bemisst sich nach den Abrechnungsintervallen, die vom Vermieter vorgegeben sind. In der Regel sind dies die Zeiträume von Januar bis Dezember.
Mit dem Auszugs- oder Einzugsdatum hat dies nichts zu tun.
Die Zahlungen, die vor der Abrechnung von 2010 aufgeführt sind, sind verjährt.
Aber Achtung - wenn Sie Guthaben aus diesem Zeitraum hätten, sollten Sie unbedingt auf die Erstellung der korrekten Abrechnungen bestehen.
procool 17.10.2011 18:34
Vielen Dank ich werde mich mal direkt beraten lassen
MfG
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