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leum hat diese Frage gestellt

Hallo liebe Forenmitglieder, ich benötige dringend Euren Rat: Seit längerem werden meine Nebenkostenabrechnungen falsch abgerechnet d.h. es wird nicht innerhalb 12 Monate abgerechnet sondern bis zu 13 Monate. Nun habe ich mich endlich getraut mein Vermieter anzuschreiben und dies zu bemängeln. Leider reagiert er nicht auf mein Schreiben, er ignoriert es einfach. Was soll ich nun tun? Zu Beachten ist das ich kein Mietvertrag habe, mein Vermieter möchte mir kein Vertrag ausstellen. Zudem kommt noch das er eine Mieterhöhung verlangt.Meine Idee war, Ihn wieder anzuschreiben, dass ich bereit bin ihm die Mieterhöhung zu bezahlen wenn er sich an die 12-monatige Abrechnungsfrist hält.Ist das böse? Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus!

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung”

forsetis Experte! 14.01.2015 10:13

Recht eigenwilliger Vermieter. Aber wie kommen Sie dazu, dass Sie keinen Mietvertrag haben? Sie haben einen, und zwar einen mündlichen. Und der ist in vielen Belangen besser als ein schriftlicher. Z.B. ist für die Ausführung der Schönheitsreparaturen der Vermieter zuständig, was ja ansonsten auf den Mieter verlagert wird.

Wenn der VM eine Mieterhöhung verlangt muss er sich an die bestehenden Gesetze halten. Zutreffend wäre hier der § 558 BGB. Alles andere ist nicht zu beachten.

Eine Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsfrist erfolgt sein. Ist sie das nicht, ist sie verfristet und muss nicht bezahlt werden. Ein mögliches Guthaben muss der Vermieter auszahlen, da tritt die Verjährung erst nach 3 Jahren ein.

Banane Profi 06.02.2015 21:02

Bei einem mündl.MV werden i.d.R. auch
keine NK fällig, es sei denn, diese wurden
vereinbart.

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