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chevron-9 hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

ich habe eine verzwickte Frage die ich erst einmal erforschen will bevor ich mich mit meinem Vermieter auseinandersetze.

Ich habe gemeinsam mit meiner nun (ex) Freundin eine Wohnung gemietet seit 01.07.2008. Nun hat sie sich von mir getrennt und mietet ab dem 01.12.2009 eine eigene Wohnung.

Dem Vermieter haben wir dies noch nicht mitgeteilt, ich hatte bis zuletzt auch irgendwo gehofft das sie dann doch bei mir bleibt- whatever, nun ist sie weg.

Meine Frage ist nun, wie verhalte ich mich gegenüber dem Vermieter ?

Kann ich verlangen das die Nebenkosten halbiert werden ? Kann ich eventuell eine verringerte Miete für eine Partei erwirken ?

Was Sind meine Rechte ? Was sind meine Pflichten ?

Die Miete von 690 € warm ist für mich alleine nur mit schwerem Zähneknirschen aufwendbar.

LG & Danke für Eure Antworten

2 Kommentare zu „Nebenkostenänderung nach Auszug ?”

edy Experte! 30.11.2009 14:39

Hallo chevron-9 ,
Gute Idee ( wenn sie funktionieren würde),
mit 2 Personen mieten und nach 1-2 Jahren
nur noch die Hälte der Miete bezahlen.

Wenn dir die MIete zu hoch ist,suche dir eine kleinere Wohnung.
Die Nebenkosten könnten evtl.angepasst
werden,weil 1 Person weniger Wasser/Ab-
wasser verursacht.Heizkosten bleiben bei
1 Person jedoch gleich! oder heizt du dann
nur noch bis 10 Grad?
Warmwasser nur bis 20 Grad ?

lg
edy

Berthelstal Experte! 30.11.2009 16:47

Wenn Sie @edy's Ratschlag befolgen, denken Sie daran, das der gemeinsame Mietvertrag(Unterschriften) auch nur gemeinsam wieder beendet werden kann. Bis zur Beendigung haben Sie mit Ihrer Verflossenen alle Kosten gemeinsam zu tragen. Gilt für die Miete und die Nebenkosten.
Machen Sie das ihr klar!
Also Halbieren geht nicht; man stelle sich vor, sie hätten Nachwuchs bekommen und müßten jetzt ein Drittel mehr Miete zahlen !!!

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