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rambo1961 hat diese Frage gestellt
Hallo kann unser Vermieter die Haus-und Grundbesitzerhaftpficht auf Nebenkosten umlegen? ( Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete)
Lg B.Schohr

2 Kommentare zu „Nebenkosten”

Bladder Experte! 02.01.2012 16:41

Laut Betriebskostenverordnung darf er. Siehe § 2 Punkt 13.

Allerdings müssen die Betriebskosten im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt sein, was aber eigentlich immer so ist.

rambo1961 03.01.2012 19:45

Danke für die Antwort

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