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Thunder1234 hat diese Frage gestellt
ich habe da mal eine frage und zwar habe ich im zeitraum vom 01.01.2011-14.02.2011 in einer 1 zimmer wohnung a 30 qm gewohnt und dann das ganze jahr nicht mehr schon in diesem monat war ich nur noch anteilig in dieser wohnung jetzt kam eine neben kosten abrechnung für das ganze jahr 2011 wo jetzt einfach der eine monat den ich da gewohnt habe umgelegt worden ist es gab anscheind keine zwischen ablesung meiner heizkosten und diese betragen angeblich 321 euro für einen monat????? das ist ja wohl unwahrscheinlich ist es rechtens mir jetzt die heizkosten die der nachmieter über das ganze jahr verursacht hat in rechnung zu stellen??? vielen dank für die hilfe schon mal am besten die anwort an suzukigt250@hotmail.de senden danke mfg Robin H.

1 Kommentar zu „Nebenkosten”

mono Experte! 20.04.2012 14:30

Das ist der Klassiker bei den unterjährig ausziehenden Mietern.

Selbstverständlich wird eine Betriebskostenabrechnung für ein ganzes Jahr erstellt. Schauen Sie sich Ihre Abrechnung mal ganz genau an. Sicherlich steht dort noch etwas von Nutzungszeitraum (01.01. - 15.02.d.j).

Die Nachzahlung ist überhaupt nicht unrealistisch. Heiz- und Warmwasserkosten sind i.d.R. verbrauchsabhängige Kosten. Logischerweise heizen Sie lediglich in den Wintermonaten - die Vorauszahlungen leisten Sie jedoch auch in den Sommermonaten. Die Vorauszahlungen der Sommermonate (in denen nicht verbraucht, aber trotzdem gezahlt wird) kompensieren also die hohen Verbrauchkosten in den Wintermonaten. Da Sie mitten in der Heizperiode ausgezogen sind, fehlen numehr die kompensierenden Vorauszahlungen der Sommermonate. Wenn Sie Zweifel haben, verlangen Sie Belegeinsicht beim Vermieter.

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