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franzibre hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne nun seit März 2017 in meiner ersten eigenen Wohnung.
Die Wohnung befindet sich direkt am Haus meiner Vermieterin und ich habe keinen eigenen Wasserzähler.

Ich bezahle bei Ihr einen Pauschalpreis für alles (da sind die Kosten für Müll, Wasser, Strom und Heizung enthalten).
Gestern sprach sie mich an, dass sie eine Nachzahlung von mir haben möchte für das Jahr 2017 in Höhe von 170€ für Wasser.

Ich muss dazu sagen, ich habe einen 40 Stunden Job und mein Hobby Reiten ist auch sehr Zeitaufwendig,
weswegen ich dementsprechend selten zuhause bin.

Auf meine Frage "ob der Mehrverbrauch nicht auch von ihr kommen könnte" erhielt ich nur die Antwort:
"Bei ihr hätte sich nichts geändert, von daher müsste es an mir liegen." Danach wies Sie mich daraufhin, dass mein
Freund ja auch oft bei mir wäre und dass es vielleicht an ihm liegt. (Er wohnt aber grundsätzlich noch bei seinen Eltern
und kommt Geduscht zu mir und fährt morgens direkt in die Uni, er nutzt also so gut wie gar kein Wasser in meiner Wohnung)

Ich habe bisher auch noch keine Nebenkostenaufstellung von ihr bekommen und habe ihr die Miete immer Bar gegeben,
was mir persönlich schon sehr seltsam vor kommt und 170€ Nachzahlung für Wasser, für eine Person, die nicht viel in
Ihrer Wohnung ist kommt mir auch insgesamt etwas viel vor.

Kann mir jemand helfen, wie ich jetzt am besten vorgehe ohne einen Streit zu entfachen
Ich bin grundsätzlich sehr glücklich mit der Wohnung und würde auch gerne dort wohnen bleiben.

Vielen Dank im Voraus

3 Kommentare zu „Nachzahlung Wasserverbrauch”

forsetis Experte! 05.02.2018 13:28

Das ist wirklich etwas dubios. Auf Zuruf muss kein Mieter Wassergeld o.ä. bezahlen. Wenn es nur eine Wasseruhr gibt, dann wird per Gesetz die Wohnungsgröße als Maßstab genommen. Also hat das der Vermieter bei der Kalkulation seiner Miete/Nebenkosten zu berücksichtigen. Sollte jetzt tatsächlich bei den Verbräuchen (egal was) etwas oder viel verbraucht werden, dann muss der Vermieter das schwarz auf weiß belegen. Nur einfach sagen und fordern geht nicht.

franzibre 05.02.2018 14:24

Danke, für die schnelle Antwort. Ich werde heute mal auf meine Vermieterin zugehen und sie nach einer vernünftigen Abrechnung fragen mit den geforderten Nachzahlungen.

Radeon2 08.02.2018 06:24

Ich bezahle bei Ihr einen Pauschalpreis für alles (da sind die Kosten für Müll, Wasser, Strom und Heizung enthalten).

a) Solche Verträge sind i.a.R. nicht erlaubt, da die Heizkostenverordnung eine getrennte Abrechnung der Heizkosten vorschreibt. Nur dann wenn dies durch eine gesetzliche Ausnahmenregelung abgedeckt ist, wäre ein solcher Vertrag bezüglich der Heizkosten als Pauschale rechtmäßig.

b) Die Fragestellerin sollte nochmals ihren Mietvertrag einsehen und nachschauen, ob diese Pauschalregelung tatsächlich ohne einen Hinweis auf eine Abrechnung vereinbart ist.
Ist dies der Fall dann könnte die Vermieterin nur dann eine Nebenkostenpauschale ändern, wenn dies auch im Mietvertrag so bestimmt wäre. Siehe auch § 560 Abs. 1 Satz 1 BGB.

c) Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vermieterin ihre Forderung zurücknimmt, wenn man ihr nicht klipp und klar sagt, dass sie so nicht verfahren kann und darf.

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