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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen in einem Mietshaus mit 6 Wohnungen. Die Pflege der Grünanlagen läßt der Vermieter von einer Firma erledigen. Da in dem Haus so gut wie alle über Tag arbeiten, ist es für uns Mieter kaum möglich zu sehen, ob und wann Arbeiten durchgeführt werden. Bestätigen können wir lediglich 1-2 Mal im Jahr einen Rückschnitt, da man das sofort sieht. Allerdings kommen die selbst dafür erst, wenn die Anlage verwildert ist und sie dazu aufgefordert werden. Ich habe mir dazu die Rechnungen bei meinem Vermieter zeigen lassen. Es wurden 2 Firmen beauftragt. Die erste Firma wurde monatlich von Januar bis Juli bezahlt und dieser wurde dann wegen Nichterfüllung der Vertragspflichten gekündigt, die zweite stellt einfach eine Pauschalrechnung mit einer Position "Rückschnitt Grünanlage und Entsorgung" aus. Für welchen Zeitraum ist nicht ersichtlich. Die erste Firma wollte 600 EUR für 12 Monate haben, die zweite berechnet (vermutlich für die verbliebenen 5 Monate) 580 EUR. Die Rechnung der zweiten Firma hat nicht mal eine Rechnungsnummer oder ein Datum (!) und ist auch nicht eindeutig dem Mietobjekt zugeordnet. Natürlich habe ich diese Rechnung zurückgewiesen, da die Sache ja "stinkt". Der Vermieter meine dann, er würde die Rechnung einfach neu schreiben lassen und nachliefern.

Meine Fragen:

Darf er das einfach ?
Muß ich das akzeptieren ?
Darf ich eine detailierte Rechnug fordern, wo alle durchgeführten Arbeiten mit dem jeweiligen Datum aufgeführt sind, oder muß ich eine Pauschalrechnung akzeptieren ?

Falls ja:
Ich halte die zweite Rechnung für völlig überzogen, darf ich hier kürzen ?

Danke Euch für jede Antwort.
Stichwörter: nachweispflicht + gartenpflege

0 Kommentare zu „Nachweispflicht für Gartenpflege ?”

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