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frare hat diese Frage gestellt
Wir haben ein älteres „Haus“ mit „Mitbenutzung des Gartens“ gemietet. Es besteht aus 2 Hälften. Eine Hälfte wird von der Eigentümerin und ihren zwei Töchtern an den Wochenenden und Ferien bewohnt.
(Laut Mietvertrag und Hausnummer haben wir eigentlich alles gemietet).

Vor Unterschrift des Vertrages hatten wir uns den Nachbarn vorgestellt und mit denen „geplaudert“.
Die zwei ersten Jahre verliefen wunderbar.
Von einem Tag zum anderen wurde alles anderes.
Die Eigentümerin und ihre zwei Töchter, mit Hilfe der zwei Nachbarinnen (links und rechts), mobben mit allen Regeln der Kunst und lassen kein Miteinanderreden zu.
Der „Hundezaun“ z. B., der sofort nach unserem Einzug und mit Einverständnis der Eigentümerin gezogen wurde, hätten wir doch nicht ziehen dürfen. Sie - die Eigentümerin - hätte dies nicht unterschrieben.
Auf die versprochene Erstattung unserer Unkosten für Renovierungsarbeiten (dies leider nicht schriftlich festgehalten) warten wir noch heute.

Wir hätten nicht gedacht, dass es so schlimm werden kann in einem Dorf im Hunsrück als „Zugezogene“ zu wohnen, wie schnell ein Feinbild nach Bedarf geweckt werden kann.
Die Feindlichkeit drückt sich verschiedentlich aus. Unser Hund würde anders bellen als andere. Wir sollten „richtig Deutsch“ sprechen (weil wir keinen Dialekt, sondern hochdeutsch sprechen).
Wir sollten froh sein „hier hocken zu dürfen“ (es gab, wie sie selbst erzählten, während des Krieges Gefangene, die hier gearbeitet haben), etc.

Die zwei Nachbarinnen unterhalten sich schreiend über unsere Köpfe, wenn wir im Garten arbeiten, lesen oder ausruhen. Sie laufen ständig durch den Garten. „Irmgard (die Eigentümerin) hat gesagt, wir dürfen das“, rufen sie uns dabei zu. Alle ruhige und höfliche Hinweise unsererseits, dass dies uns stört und dass sie ferner kein Benutzungsrecht haben, werden ignoriert.

Eine Nachbarin beobachtet alle unsere Schritte, nicht nur aus dem Fenster. Sobald wir uns in dem Garten aufhalten und werken, kommt sie heraus, bleibt stehen und fixiert uns. Oder sie steht plötzlich hinter uns, wenn wir uns umdrehen.
Ein Wind-/Sichtschutz (Schilf) ist für sie kein Hindernis, sie schaut ungeniert durch die Stäbe. Da sie an der Straßenecke wohnt, spricht sie manche Leute an und zeigt auf uns oder unseren Hund.
Gehen wir zu unserem Auto kommt sie aus ihrer Tür und beobachtet unsere Abfahrt.

Wir haben den Schiedsmann bemüht, der mit beiden Nachbarinnen sowie der Eigentümerin über Benutzungsrecht, etc. gesprochen hat, jedoch ohne Erfolg. Müssen wir vor dem Schiedsgericht ziehen?

Unseres Erachtens zielt die Eigentümerin eindeutig darauf ab, geht die Sache vor Gericht, dass der Richter von „Zerrüttung“ sprechen wird. Auf dieser Art und Weise kommt sie - und dies auf unsere Kosten - aus dem Mietvertrag heraus.
Vor solchen Tricks sind Mieter von dem Gesetz wohl nicht geschützt.

Müssen wir uns dieser Gesetzlosigkeit beugen, Kosten eines Umzuges auf uns nehmen und unsere Lebensplanung umkrempeln?

Stehen solche Menschen mit ihren Tricks und Machenschaften über das Gesetz?

Wir freuen uns über Beiträge und Ratschläge!







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