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Boschcoup hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, ich bin seid 01.04.2011 in einer neuen Wohnung umgezogen, und am 09.08.2011 hab ich von meinem vermieter ein Schreiben bekommen in dem steht "Der Wirtschaftsplan der neuen Hausverwaltung und die Angleichung bezüglich Ihrer Nachzahlung 2010 macht eine Erhöhung Ihrer Nebenkostenvorauszahlung um 33,-- € monatlich notwendig" meine Frage ist ob es rechtens ist, kann ich mich dagegen wehren? oder welche Optionen ich habe?

3 Kommentare zu „Nach 4 Monaten NK Erhöhung?”

Berthelstal Experte! 23.08.2011 22:51

BGB § 560 lesen.

Bladder Experte! 24.08.2011 07:49

Ich sehe das ganz pragmatisch. Der Absatz 4 des § 560 BGB lautet:

(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

Demnach kann der Vermieter nur anpassen, nach dem für den Mieter eine Abrechnung erfolgt ist. Das trifft hier nicht zu!

Hinweis:
Eine solche Erhöhung bedarf zwar nicht der Zustimmung des Mieters, aber die erhöhte Vorauszahlung schuldet der Mieter erst mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats.

Eine Rücksprache mit dem Vermieter sollte Klarheit bringen. Es könnte ja sein, dass diese Erhöhung allein auf den erhöhten Verbrauch des Vormieters zurückzuführen ist.
Aber auch ansonsten ist es kein Beinbruch - mit der nächsten Abrechnung findet ja eine Rückzahlung statt und möglicherweise eine reduzierte Anpassung.

Boschcoup 24.08.2011 10:59

Danke für die schnellen Antworten, da ich jetzt weiß das es nicht ganz rechtens ist hab ich eine Gesprächsbasis und werde mich mit meinem Vermieter in Verbindung setzen.

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