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Susanne
Du kannst ja nachweisen, dass die Küche Dein Eigentum ist, daher ist der mündl. Vertrag doch zu beweisen.
Per Mahnbescheid das Geld anmahnen, dazu braucht man erst mal keinen Anwalt.
Wenn Anwalt, dann so einrichten, dass nach dem Verursacherprinzip der Schuldner (hier VM) auch diese Kosten übernehmen muss.