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Nicenico hat diese Frage gestellt
Hallo, wir werden demnächst in eine Erdgeschoßwohnung umziehen (Siedlung mit Mehrfamilienhäusern) Die Wohnung hat einen Balkon, nun ist es in der Siedlung üblich, bei Neuvermietung Erdgeschoßwohnungen mit Garten zu vermieten.Das heißt: der Vermieter schafft einen Zugang (Treppe) vom Balkon zu einem Stück (ca. 10x10 Meter) eingezäunte Wiese, das nur wir nutzen dürfen. Terassenplatten und sonstige Gestaltung der Wiese müssen/dürfen wir bezahlen/gestalten. Meine Frage: Was darf der Vermieter als Quadratmeterpreis für die Miete dieses Stück Wiese verlangen? Lieben Dank für alle Antworten, Gruß die Nico

3 Kommentare zu „Mietwohnung, wieviel darf der Garten kosten”

forsetis Experte! 14.04.2012 14:23

Dafür kann der Vermieter soviel verlangen, wie Sie bereit sind zu bezahlen. Sie dürfen in einem Forum keine Preisangaben erwarten.

Nicenico 14.04.2012 17:34

Sorry,daran hatte ich nicht gedacht, aber ich dachte es gibt vielleicht eine Regelung wie z.B. Balkone werden ja auch irgendwie zur Hälfte (oder ein Viertel) des qm Preis der Wohnung gerechnet...

Berthelstal Experte! 14.04.2012 19:01

Sie meinten die Wohnflächenverordnung. Ein Garten ist wohl darin nicht vorgesehen.

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