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kenny187 hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum,
ich habe folgendes Problem. Ich wohne zur Miete und habe nun Post von einem Zwangsverwalter erhalten, dass ich nun meine Miete auf sein Bankkonto überweisen soll. Soweit so gut.
Da ich davon ausgehe, dass der vorherige Eigentümer nun pleite ist bzw. das Mietobjekt ggf. versteigert wird bzw. ein neuer Eigentümer dieses erwerben wird, was passiert nun mit meinem Mietverhältnis?
Gesetzt den Fall, dass ein neuer Eigentümer eintritt und auch das Mietobjekt weiter vermieten möchte (so wie bisher), wie lange gilt denn noch mein alter Mietvertrag? Kann er dann die Mieten frei bestimmen? Wie lange hat er Frist dazu, da ich mir bei einer Mieterhöhung die Wohnung nicht mehr leisten kann und ich mir dann eine neue Wohnung suchen muss?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

2 Kommentare zu „Mietvertrag - Zwangsverwalter”

Berthelstal Experte! 28.02.2011 11:59

Der neue Eigentümer übernimmt Ihren Mietvertrag mit allen bisherigen Rechten und Pflichten. Was dieser dann macht, kann ich Ihnen ebensowenig orakeln, wie Sie selbst.

Balkonexperte Experte! 28.02.2011 12:00

Nach der Versteigerung wird der Mietvertrag zu den gleichen Konditionen weiter geführt.

Eine Erhöhung der Miete könnte nur in Betracht kommen, wenn die Mieten vergleichbarer Objekte höher liegen, oder der Mietspiegel das hergibt.

Darum wieder nachfragen, wenn der neue Eigentümer die Miete erhöhen will.

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