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Schapasch hat diese Frage gestellt
Guten Abend,

ich habe einen Formularmietvertrag/Neufassung nach dem Mietrechtsreformgesetzt und in diesem wurde mit dem Vermieter unter "Sonstige Vereinbarungen" folgendes vereinbart.

"Mieterhöhung 20,- EUR/Monat Kaltmiete ab 01.04.2012."

Der Vertrag wurde am 01.10.2011 geschlossen, hat diese Vereinbarung Gültigkeit (Individual Vereinbarung) oder greift hier trotzdem die Jahressperrfrist (Frühestens ein Jahr nach Einzug)?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

Schapasch

2 Kommentare zu „Mietvertrag - Sonstige Vereinbarungen”

forsetis Experte! 15.04.2012 10:57

Ihr VM kann mit einer Individualvereinbarung keine Mieterrechte bei Kündigungsfristen oder Mieterhöhungen aushebeln. Bei Mieterhöhungen hätte er den vorgeschriebenen Weg einer Staffelmiete, oder aber so vorgehen müssen: http://mietrechtlexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm

Schapasch 15.04.2012 12:35

Vielen Dankfür die fixe Antwort.

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