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Maggo92 hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe mal eine Frage ich habe ein Mietvertrag mit meinem Vermieter geschlossen als ich noch Minderjährig war. Ich habe ihn darauf hingewiesen er meinte das machen wir schon. Ich weiss nicht ob es von Bedeutung ist aber ich wurde 3 Wochen später Volljährig. So also darf ich einfach ausziehen und darf ich von ihm Monatsmieten zurückverlangen? Wohne jetzt 1 Jahr dort
Vielen Dank im Voraus
LG Maggo92

5 Kommentare zu „Mietvertrag Minderjährig”

Bladder Experte! 17.03.2011 11:32

Sie haben einen rechtmäßigen Mietvertrag abgeschlossen, haben 1 Jahr dort gewohnt und Unkosten verursacht und wollen einfach abhauen und noch was raus haben?

Habe ich die Frage richtig verstanden?

Es steht ihnen frei zu kündigen mit einer 3-Monatsfrist! Alles andere sollten Sie schnell vergessen.

Balkonexperte Experte! 17.03.2011 12:28

Wenn ich deine Frage richtig interpretiere, dann bist du der Meinung, dass man als 17 Jähriger das Kinogeld zurück kriegt, wenn man in einem Film war, der erst ab 18 frei ist.

Ich will das garnicht weiter ausschmücken, denn du müsstest auch so schon merken wie dumm deine Frage ist.

Berthelstal Experte! 17.03.2011 12:45

Machen Sie sich erstmal hier sachkundig:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/minderjaehrig.htm

edy Experte! 17.03.2011 14:02

Hallo Maggo92,
Du bist ja ein ganz Schlauer.....

hoffe das keine Vermieter dir nochmals eine
Wohnung vermietet.

lg
edy

D-D-I Profi 20.03.2011 11:23

Hallo Moggo,

in der Regel muss bei Vertragsabschluss mit Minderjahrigen ( 7. - 18. Lebensjahr ) die Zustimmung eines gesetzl. Vertreters ( Z.Bsp. die Eltern ) erfolgen. Im Ihren Fall event. die Genehmigung eines Vormundschaftsgericht ... usw. Damit jemand die Haftung uebernimmt bei z.B. nicht bezahlte Miete usw. Das bedeutet aber nicht, dass Sie alle bezahlten Rechnungen unter Ihr 18. Lebenjahr zurueck verlangen koennen.
Mit 18 Jahre haben Sie, in der Regel, Ihre eigene Verantwortung in der Hand.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

Danke fuer Rueckantwort
D-D-I

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