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itsreally hat diese Frage gestellt
Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich selber habe mit einem Kollegen zusammen gewohnt. Er hat zwei mal seinen Teil der Miete nicht gezahlt. Er wollte sich immer drum kümmern. Dann hatte ich in meinem Wohnraum 4Monate eine extrem nasse wand extrem dicken schimmel da das Dach undicht war. Er wollte sich um Mitminderung kümmern. Er sagte dann er hättte es getan, die zwei Miethälften von Ihm könnte man einbehalten und er würde sie mir dann demnächst geben. Dann zog er einfach aus von jetzt auf gleich war er weg. Es war eine Summe von 390,-nun kommen ständig schreiben vom Anwalt der Vermieterin Nun soll es wenn das Geld nicht kommt zum Gericht gehn. Anwaltsschreibenkosten 155,30 ,- dazu kommen Nebenkostennachzahlung für das letzte Jahr 216,18 das heißt jeder 108,9. Da wir beide im Vertrag standen kam dann irgend wann ein schreiben der Vermieterin das der Herr gekündigt hat und ich nach 3 Monaten allein die Wohnung habe. Für die 3 Monate kündigungsfrist kam nie geld von ihm das heißt 3 mal 190 Euro für ihn eigentlich die ich aber dann gezahlt habe um die Wohnung zu behalten. Der Anwalt von der Vermieterin wollte auch nicht mit sich reden lassen, keine Ratenzahlung und er war der meinung ihm wäre es egal wer zahlte und wer nicht beide würden im Vertrag stehen. Trotzdem gehen die Mahnschreiben immer an uns beide. Was kann ich tun?

Also Kosten belaufen sich auf:

Monat November 195 ,-
Monat Januar 195,-
Mahnschreiben Anwalt 155,30
Nebenkostennachzahlung 108.04 ,-
Das sind 653,34 die er zu zahlen hat was er nicht tut. Ich wohne noch hier und habe den ärger von der vermieterin trotz das sie sieht das meine zahlungen gekommen sind. Dazu kommen die 3 monate die ich ihm bezahlt habe und eigentlich von ihm wieder bekommen müsste. 585 ,- Was kann ich tun was sollte ich tun. Habe leider keine Rechtschutz für diesen Fall.

1 Kommentar zu „Mietschulden vom alten WG Mitbewohner”

forsetis Experte! 14.11.2013 08:45

Stehen 2 oder mehr Personen im Mietvertrag haften auch alle gemeinsam gegenüber der Vermieterin. Eine Kündigung eines Mieters ist nur dann möglich, wenn alle Vertragspartner dem zustimmen. Da hier nichts davon zu lesen ist, kann sich die Vermieterin an den Nochmieter schadlos halten.

Also zahlen, bevor noch weitere Kosten fürs Gericht dazu kommen. Den ausgezogenen Mieter können Sie natürlich auf Zahlung seines Anteils verklagen. Aber das ist dann Zivil- und nicht mehr Mietrecht.

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