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Lenoxx hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich habe nach Besichtigung einer Wohnung den Mietvertrag unterschrieben. Am nächsten Tag lernten wir bei Übergabe der Wohnung die Hausmeisterin, die ebenfalls Mieterin des Hauses ist kennen.

Sie machte uns gleich am Anfang klar was wir dürfen uns was nicht. Laut Vermieter hat jeder Mieter das Recht den Garten zu nutzen, jedoch machte uns die Hausmeisterin klar da Sie schon 30 Jahre hier wohnt, und das wir den Garten nur unter Ihren Voraussetzungen nutzen dürfen. Außerdem gehört alles Ihr im Garten (Pflanzen usw.) den Sie ja immer pflegt. Sie hat sich sogar ein Teil vom Garten abgezäunt, wo Sie sich jeden Tag mit Ihren Hunden befindet.

Dann dürfen wir keine Besucher in den Garten lassen.

Zum Schluß hat Sie sich auch noch Ausländerfeind uns gegenüber geäußert, und das Sie schon viele Mietinteressenten vertrieben hat.

Der Mitarbeiter der Hausgesellschaft wahr anwesent, hat sich folgendermaßen zu dieser Situation geäußert: "Machen Sie sich das unter sich aus".

Nach diesem Tag wahr uns klar, das ein Harmonisches Leben miteinander nicht möglich ist.

Aus diesem Grund habe ich am nächsten Tag die Hausgesellschaft angerufen, deren alles geschildert, und gesagt das ich vom Mietvertrag zurücktreten will.

Zusätzlich habe ich ein Schreiben aufgesetzt.

3 Tage später habe ich sämtliche Schlüssel der Hausgesellschaft übergeben.

Jetzt kommmt ein Schreiben von der Hausgesellschaft wo hervor geht, das Sie meinen Wiederspruch nicht anerkennen, jedoch zur Kenntnis genommen haben.

Die Wonung wird jetzt wieder zur Miete angeboten, jedoch soll ich solange die Miete zahlen bis die Mietwohnung wieder vermietet ist.

Zusätzlich soll ich die Kosten (Vermittlungsprovision) die entstehen zahlen.

Achja, nach Unterzeichnung des Mietvertrages sagte uns die Bearbeiterin das ich erst dann eine Kopie vom Mietvertrag bekommen, wenn die ersten Kautionen gezahlt werden, das steht auch so im Mietvertrag.

Bis heute habe ich keine Kopie vom Mietvertrag bekommen.

Ist es Rechtens was die Hausgesellschaft von mir verlangt?









2 Kommentare zu „Mietrücktritt, 1 Tag nach Unterzeichnung des Mietvertrages”

AMAyer Experte! 25.08.2008 13:44

Guten Tag,

na das ist ja mal eine schöne Geschichte, welche wieder einmal klar darlegt, dass Vermieter Knechte des Geldes der Macht sind.

Also in Ihrem Fall ist wohl der Rat vom Mieterschutzbund die richtige Adresse. Und NEIN es ist nicht richtig, was dieser Vermieter dieser unverschämte da mit Ihnen macht. Allerdings haben Sie leider kein Recht auf Rücktritt vom Mietvertrag. Ich gehe mal davon aus, sobald wir endlich eine Rot-Rote Bundesregierung haben, wird diese Lücke im Gesetz geschlossen.

Andreas Mayer

Islalita 03.09.2008 10:33

Hallo,

hier gebe ich Herrn Mayer recht. Aber trotz allem, muss man sich sowas wirklich bieten lassen? Die Dame ist auch nur Mieterin und wenn sie 50 Jahre in diesem Haus lebt, kann sie den Garten nicht einfach für ich in Anspruch nehmen. Steht etwas vom Garten im Mietvertrag. z.B. Mitbenutzung des Gartens? Wenn ja dann könnt ihr Mietminderung verlangen aber das bitte nicht ohne Rechtsbeistand. Ist mir schon klar, dass man als nue zugezogene nicht mit Streiten anfängt aber der würde ich was erzählen. Viel Glück!

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