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PiLangstrumpf hat diese Frage gestellt


Hallo, ich möchte meine alte Wohnung kündigen.

Probem ist, es ist eine Studenten WG in die Jahr für Jahr immer alte Bewohner aus und neue eingezogen sind. In den Mietvertrag wurde einfach immer einer von den neuen mit rein genommen, während ein alter gekündigt hat, und in der ganzen Zeit wurde in der Wohnung nichts gemacht, nichts renoviert, oder repariert.

Im Bad schimmelts und die Duschhalterung fällt aus der Wand, in einem der Zimmer kommt die Tapete und der Putz von der Wand, von vermutlich einer kaputten Dachrinne und die Dielen sind reichlich mitgenommen.

Ich bin nun der Ünglücklich Letzte der dort auszieht . . . muss ich jetzt für die ganzen Schäden der vielen Jahre dort aufkommen? Oder haben die Vermieter die Verpflichtung zwischendurch zu überprüfen, oder renovieren, was den Zustand der Wohnung angeht? Gilt die Klausel "überrnommen wie gesehen" für jeden Mietvertrag und wenn ja heißt das, ich muss nur für die Schäden aufkommen, die zu der Zeit aufgetreten sind, seit dem ich dort wohne?

Wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand mit meinen Rechten, oder nicht-Rechten als Mieter helfen könnte . . . der ünglücklich Letzte

0 Kommentare zu „Mietrechte bei mitgenommer StudentenWG”

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