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boehsesbunny hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
Wir wohnen zur Miete in einem Haus. Vor 5 Monaten ungefähr haben wir Schimmel in unserer Küche entdeckt. Da wir unsere Küche gerade ins EG gebaut hatten war es Glück das es zu dem Zeitpunkt passierte, da der Raum leer war. Allerdings Grenz an der (Holz) Wand unser WC. Beide Räume mußten Trocken gelegt werden, das Stück Wand wurde beseitigt und natürlcih auch die Fliesen. Das alles hat 5 monate gedauert, aber 100% abgeschlossen ist es immer noch nicht, da wir im EG in der neuen Küche noch einen Wasserfleck haben und in der alten Küche die Tür verzogen ist.
Der Hausverwalter hat sich immer um alles gekümmert, allerdings mußten WIR den Firmen hinterher telefonieren. Und abgeshclossen ist hier immer noch nix Wir wollten schon seit fast einem halben Jahr unser Schlafzimmer, was die Küche war, fertig haben, aber es geht hier ja nicht vorran. Umbauen mußten wir, da wir noch ein Kinderzimmer benötigten ( unser altes Schlafzimmer).

Hierzu meine Frage: Es wurde nie etwas schriftlich gemacht, lediglich telefoniert. Können wir noch rückwirkend eine Mietminderung geltend machen, da dieser Raum ja nicht benutzbar ist?

Fall 2:
Seit Donnerstag haben wir ne Menge Schnee auf dem Dach, und der taut, und nun sind in 2 Kinderzimmern die Wände nass. Es tropft aus den Rollokästen. Heute nacht soviel das es 3 m bis zur Tür gelaufen ist und sich eine Pfütze gebildet hat. Unsere kleine kann darin nicht schlafen, da es laut ist, das tropfen. die schränke wurden auch alle nass, und sind zumteil auch schon aufgequellt. In dem anderen Kinderzimmer sieht es genau so aus. es tropft und tropft und so langsam seh ich schwarz was unsere Möbel angeht. es liegen schon überall Handtücher und stehen Schüsseln. Auch hier wird sich schon drum gekümmert, aber ohne erfolg.

Mietminderung habe ich gelesen 50%. Geht das ohne weiteres? Muß man das schriftlich machen? Und muß man das nachzahlen, wenn der schaden behoben wurde? Brauchen wir einen Anwalt?

danke und entschuldigt meine Rechtschreibfehler, meine kleine zehrt an mir ;-)

5 Kommentare zu „mietrecht in 2 fällen”

edy Experte! 10.01.2010 13:01

Hallo boehsesbunny ,
Bei Schilderung in Fall 2 wird klar das der
Schimmel vom undichten Dach bzw.Rollo-
kästen kommt.
Wenn der Umbau nicht im Mietvertrag ver-
einbart wurde (wird bis ... fertiggestellt) ist wohl schlecht was zu machen.
Also weiterhin den Handwerkern nach-
telefonieren.
Mietminderung würde ich geltend machen.
Sie muss nicht nachgezahlt werden wenn der Schaden behoben wurde.
Würde mit VM reden wenn er kein Einsehen
hat,zum RA gehen.Gute Möglichkeit wäre vorher ein Mieterverein.
lg
edy

boehsesbunny 10.01.2010 14:04

umbau machen wir selber, ist aber mit Genehmigung der Hausverwaltung, bzw Vermieter. damit haben die nix zu tun. der 1. Fall begann wegen eines tropfenden Rohres hinter den Wänden, wo Schimmel 1 1/2 Jahre hinter Fliesen "gedieh". War Sache der Versicherung des Vermieters, da wir keine Schuld tragen bzw trugen. Deshalb ja die Frage wegen rückwirkender Mietminderung.
ABER REICHT ES WENN ICH ES IHM SAGE; ODER MUSS ICH DAS SCHRIFTLICH MACHEN???

edy Experte! 10.01.2010 14:35

Hallo boehsesbunny,
schriftlich ist immer besser,
dann hast du einen echten Nachweis.

Datum und Grund angeben.

lg
edy

Berthelstal Experte! 10.01.2010 15:08

Sie müssen die Mängel schriftlich dem Vermietr anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung stellen. Erst dann können Sie Mietminderung anwenden. Rückwirkende Mietminderung erergibt sich aus dem vorher Gesagten demnach nicht.

Berthelstal Experte! 10.01.2010 15:10

Leider gibt es auf dieser Webseite keine Korrekturmöglichkeit zur Nachbesserung von Rechtschreib- oder Ausdrucksfehlern. Damit müssen wir leben und diese Mängel sind immer nachsehbar.

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