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Ice1 hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe am 29.1.10 Meinen Mietvertrag unterschrieben und wollte heute zu 1.2.10 anfangen mit dem Einzug.Habe die Wohnung leider aus Dummheit und Trennung von Meinem Mann im dunkel angeschaut.Jetzt ist die Wohnung an den Türen kaputt,hat keine richtige Wohnungtür und ist immer noch nicht geheizt.Die Tapeten fallen von den Wänden und ist feucht mit großen gelben Flecken.Was kann ich jetzt tun?Vom Mietvertrag zurück tretten?

1 Kommentar zu „Mietrecht”

Berthelstal Experte! 02.02.2010 09:49

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Das besagt das Gesetz(BGB).
Wenn die Wohnung nicht heizbar ist, ist diese nicht bewohnbar und kann fristlos gekündigt werden.

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