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messy hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe vor ca. 1,5 Jahren meine Wohnung bezogen. Im Mietvertrag steht folgende Klausel:
"Störung durch bevorstehende Baumaßnahmen: Der Mieter wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Kürze diverse Baumaßnahmen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken erfolgen werden. Daraus können sich Störungen, Geräuschentwicklungen sowie andere Beeinträchtigungen der Wohnruhe und des Umfeldes ergeben. Der Mieter hat von den bevorstehenden Maßnahmen Kenntnis genommen und verzichtet auf die Geltendmachung von Mietminderungen und Schadenersatzansprüchen aus diesem Sachverhalt. Ein Recht des Mieters auf Mietminderung besteht hieraus nicht."

Die Situation: Gegenüber von der Wohnung ist eine Großbaustelle, auf der ein riesiger Bürokomplex hochgezogen wird. Darüberhinaus wird nun eine heruntergekommene Bauruine, die direkt an dem dem gemieteten Wohnhaus (ca. 10 Parteien) angrenzt, komplett entkernt, grundsaniert und aufgestockt. Die Bauarbeiten sowohl auf der Großbaustelle (seit Einzug bekannt) sowie in der Bauruine (neu hinzugekommen) beginnen Montag-Samstags (!) um 07.00 Uhr und sind nicht erträglich (Hämmern, Entrümpelung der Bauruine, Kreissägen, etc..).

Nun zu meinen Fragen:

1. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages war mir die Baustelle bekannt, sie war auch offensichtlich. Allerdings wurde nicht die auf dem Grundstück befindliche Bauruine erwähnt, geschweige denn von einer Kernsanierung und Aufstockung die Rede. Wenn dies geschieht, wird sich der Lärm mit Sicherheit direkt in das Wohnhaus übertragen, da es direkt am Wohnhaus anliegt. Gilt dann die Klausel im Mietvertrag dennoch?

2. Ist eine solche Klausel überhaupt rechtswirksam oder grenzt eine solche Klausel nicht schon an Unzumutbarkeit? Der Baulärm beginnt jeden Morgen um 07.00 Uhr, und das sogar am Samstag.

3. Gespräche mit anderen Mietern im Haus, die ähnliche Klauseln unterzeichnet haben und nun auch der Sanierung der Bauruine wütend gegenüberstehen haben gezeigt, dass hier eine evtl. Unterschriftenaktion für eine Mietminderung möglich wäre. Macht sowas Sinn?

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!
Gruß
P. Gerdes

0 Kommentare zu „Mietminderung d. Baulärm trotz teilweiser Klausel im Mietvertrag?”

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