Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
nabu1984 hat diese Frage gestellt
Guten Tag! Brauche dringend schnellen Rat. Habe am Jahresanfang meinem Vermieter erneuten Schimmelbefall in meiner Whg. gemeldet (Fensterramen, Fensterecken also Wand, und Wand neben dem Fenster) und mit einer 4 Wöchigen Frist auf nachhaltige Beseitigung sonst Mietminderung gepocht. Schimmel war letzten Winter auch schon, und wurde durch den Vermieter beseitigt. Hielt also 1/2 Jahr an, die Beseitigung. Daraufhin kam wegen Wiederholungsfall im März 2011 ein Gutachter ins Haus. Der ein Gerät für Temperatur- und Luftfeuchtemessung im Schlafzimmer für 2 Wochen aufstellte. Im Mai 2011 bekam ich dann Post vom Vermieter, das die Firma P. für die Beseitigung des Schimmels beauftragt wurde und sich wegen Terminabsprache bei mir meldet. So kam es auch. Schimmel wurde mehr schlecht als recht beseitigt. Wände und Fensterramen wurden einfach nur mit Schimmelstopfarbe bestrichen und mir dann weiß hinterlassen (zu beachten: ich habe farbige Wände und der Maler meinte, er dürfe lt. Vermietung nur weiß streichen). Nun bekam ich am 28.06. Post mit dem Gutachten im Anhang. Das wohl feststellte, das die Raumtemp. bei 19-20°C lag bei einer Luftfeuchte von 65-75%. Was zu hoch ist und falsches Lüftungsverhalten des Mieters erahnen lässt. Daher bekam ich jetzt eine Frist bis 11.07.2011 die verursachten Kosten für die Firma P. von 341,65€ an angegebene Kontodaten zu senden (dort ist nicht mal der Empfängername eingetragen). Nun meine Frage: Wie kann ich dagegen angehen? Kosten wurden mit mir ja nicht mal vorher abgesprochen. Geschweige denn, das ich sie evtl. selbst übernehmen muss. Hätte ja sonst viell. gesagt das es mir zu teuer ist und ich andere Firma haben möchte oder gar nicht machen lassen möchte. Und eine andere Firma hätte dann auch nach meinen (Farb-)Wünschen gearbeitet und mehr gemacht. Mit der Begründung des Lüftungsverhaltens bin ich auch nicht einverstanden. Habe besonders in den 2 Wochen immer darauf geachtet, auch ja 3xtgl. für min. 10 Min. weit zu lüften.

1 Kommentar zu „Mieterverschulden Schimmel”

Gotthilf Experte! 09.07.2011 10:49

Leider haben Sie nicht beschrieben, wie der bauliche Zustand des Hauses ist. Wie alt, sind die Wände isoliert, Isolierfenster, Fenster am Rahmen zugig usw.

Deshalb gehe ich jetzt davon aus, dass der Schimmel nicht durch Sie verursacht wurde.
Sie haben einen Mangel gemeldet, der Vermieter ist zur Beseitigung verpflichtet und hat alle Kosten zu tragen, auch die der Untersuchung.

Die Forderung zurückweisen mit dem Hinweis, dass Sie für den Schimmel nicht verantwortlich sind.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.