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Sensewell hat diese Frage gestellt
Guten Tag zusammen,

wohnen seit 1.9.12 in einer Wohnung. Heute kommt ein Schreiben vom Anwalt: Modernisierungsmaßnahme soll erfolgen- Kaltmiete erhöht sich um 11% wegen Maßnahme und 9 % wegen Mietspiegelerhöhung. Jetzt eine generelle Frage: Ich habe mal davon gelesen, dass im ersten Jahr keine Erhöhung stattfinden darf?! Schließt das auch die oben genannten Maßnahmen ein?

Liebe Grüße,

Sensewell

1 Kommentar zu „Mieterhöhung gerechtfertigt?”

forsetis Experte! 09.02.2013 13:57

Die Mieterhöhung nach Modernisierung kann unabhängig von der Mietzeit gefordert werden: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=508

Die Mieterhöhung nach Mietspiegel gilt erst 15 Monate nach Einzug:

http://www.mieterbund-bonn.de/mieterhoehung.html

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