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derthosolo hat diese Frage gestellt
Hier unsere aktuelle Situation:
Der Vermieter hat sein Mieterhöhungsverlangen formell korrekt begründet, allerdings mit einem materiellen Fehler. Der materielle Fehler ist, dass er die Wohnung in die falsche Kategorie im Mietspiegel eingeordnet hat. Begründung: Im Erhöhungsschreiben gibt der Vermieter an, dass die Wohnung 106qm groß sei, und daher in eine bestimme Kategorie einzuordnen wäre (Mietspanne: 2,11€ - 8,17€). Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Im Mietvertrag ist keine Wohnfläche vereinbart. Nach sorgfältiger und mehrfacher Kontrolle der Wohnfläche durch Nachmessen konnte allerdings festgestellt werden, dass die tatsächliche Wohnfläche bei 112,4qm liegt. Ab 110qm fällt die Wohnung damit eigentlich in eine andere Kategorie des Mietspiegels (Mietspanne: 2,70€-5,40€). In der (eigentlich richtigen) Kategorie wäre die Miete, wie wir sie jetzt zahlen, mit 5,40€/qm bereits am oberen Limit (600,-€).

Jetzt unsere Frage: Können wir aufgrund dieser Faktenlage bedenkenlos das Mieterhöhungsverlangen ablehnen?

1 Kommentar zu „Mieterhöhung - falsche Mietspiegeleinordnung”

forsetis Experte! 06.06.2013 08:18

Solche Fragen sollten Sie nicht an ein Forum, sondern einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein stellen. Die letztgenannten gehen dann auch den Weg vors Gericht.

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