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Redhans hat diese Frage gestellt
Hallo Mieter-Experten, kann ein Vermieter nach knapp 3 Jahren aus dem Jahr 2011 unbezahlte Mieten plus rückwirkende Mieterhöhung einklagen, obwohl nie eine schriftliche Mahnung kam oder Mieterhöhung oder fristlose Kündigung oder Androhung einer Zwangsräumung ?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Schöne Woche wünscht euch
redhans

4 Kommentare zu „Miet-Rückforderung”

forsetis Experte! 06.09.2015 17:03

Forderungen dieser Art unterliegen der dreijährigen Verjährung. Da war am 31.12.2014 der Drops gelutscht.

Redhans 08.09.2015 18:42

Danke für den Hinweis

Steff26 30.09.2015 12:42

Hallo zusammen, ich hab da auch mal eine frage.
Ich habe mehrere jahre eine wohnung gesucht um näher an meinen arbeitsplatz zu sein. Da sie aber auch harz4 geeignet sein muss hat das halt etwas gedauert. Als ich endlich eine gefunden habe, haben die vermieter zuerst lange überlegt und dann gedrängt ich solle doch am letzten tag des monats einen vertrag unterschreiben der am nächsten morgen schon gültig ist. Mündlich haben wir uns auf Geduld bei der mietzahlung vereinbart weil ich ja zuerst das jobcenter informieren musste und solche dinge nunmal nicht in ein paar tagen geklärt sind.
Leider hat der ganze vorgang fast zwei monate gedauert bis das jobcenter ENDLICH verstanden hat was ich will. Mit den vermietern hab ich mich aber geeinigt, das die schlüsselübergabe erst stattfindet wenn die kaution gezahlt wurde. Ist soweit ich weiß unüblich unter solchen Voraussetzungen, aber ich hab so lange gesucht, da kam es mir auf ein paar wochen auch nicht mehr an. Und wenn es den Herrschaften dann besser geht, von mir aus.
Keiner von uns hat aber mit so einer langen wartezeit gerechnet und die ungedult stieg stetig. Selbst nachdem ich bereits zwei Monatsmieten gezahlt habe, wurden mir die Schlüssel verwehrt weil ja mündlich vereinbart wurde dass die kaution noch gezahlt werden soll. Kurze zeit später bekam ich eine schriftliche Kündigung die, laut vermieter, so lange gültig ist bis die kaution gezahlt wurde..... Schlüssel hatte ich immer noch keine gesehen. Mitlerweile hab ich die kaution gezahlt und will die Schlüssel gerne abholen, da verlangen die vermieter plötzlich Sicherheiten. Ich solle doch den erhalt der Kündigung bestätigen, einen schriftlichen Nachweis erbringen das die miete demnächst auch wirklich auf ihr konto fließt ohne umwege über meinem und, das ist das beste, ich sollte schriftlich erklären das ich vorher noch nie eine eigene wohnung bezogen habe. Was das bringen soll... keine ahnung. Ende vom lied ist, eine kündigungsrücknahme wollten sie nicht erstellen, einen termin für die Schlüsselvergabe habe ich selbst nach mehrmaligen aufforderungen noch nicht und mein eindruck ist der, dass sie vermieter warten bis die miete für den dritten mo at eingegangen ist. Ich fühle mich mitlerweile ziemlich verarscht und möchte am liebsten den vertrag annullieren lassen da nach zwei monaten und bereits drei monatszahlungen immernoch kein Schlüssel in sicht ist. Ist es möglich den vertrag so zu kündigen dass das ganze geld wieder zurückgezahlt werden muss??????


Danke im voraus für die hilfreichen antworten

Banane Profi 17.10.2015 08:37

Wenn das alles so richtig und nachweisbar ist, kannst Du Dich erfolgreich dagegen wehren. Nimm Dir einen Fachanwalt für Miet-
recht, die Kosten wird Dein Vermieter bezahlen müssen, auch Deinen Schaden, den du dadurch hast.
Ist ja ein ganz ungewöhnlicher Vorgang

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