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Vaddi1887 hat diese Frage gestellt
Ich bewohne eine Einliegerwohnung in einem 2-Familienhaus. Die Vermieter wohnen über mir und es herrschte bisher ein herzliches Verhältnis. Durch meine jetzt eingetretene Arbeitslosigkeit konnte ich die Miete für den Monat Januar´09 nicht bezahlen. Ich habe meine Vermieter in Kenntnis gesetzt und auch erklärt dass ich an einer Lösung arbeite. Zur Antwort bekam ich stets: "Kriegen wir schon hin!" Letzten Samstag bekam ich nun einen Mahnbescheid vom Gericht, veranlasst durch einen Anwalt welcher von meinen Vermietern beauftragt wurde. Natürlich inklusive imenser Anwaltskosten.
Jetzt meine Fragen:
Ist es zulässig dass mir ein solcher Mahnbescheid zugestellt wird? Ich habe 2,8 Monatsmieten an Mietkaution hinterlegen müssen. Muß diese nicht erst aufgebraucht werden? Muß der Vermieter / Anwalt nicht erst Mahnen, bevor der Mahnbescheid losgelassen wird?
Das dies nicht grad zum Wohlbefinden im Hause beiträgt, brauche ich niemandem erzählen. Zumal die Wohnung diverse Mängel aufweist, ich diese jedoch immer nur zögerlich angesprochen habe um den frieden zu wahren.
Danke für die Hilfe / Tipps.

0 Kommentare zu „Mahnbescheid bei offener Miete?????”

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