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Pauline hat diese Frage gestellt
Unser Vermieter läßt uns einfach hängen !
Bei Mitbeginn wurden Zusagen gemacht, welche
der Vermieter NICHT einhält.
Nur ein BEISPIEL:
Einer Mietpartei wurde dem 31.12.07. gekündigt,
da sich bereits andere Mieter über die Lärm-
bestätigung beschwert haben.
Angeblich ist es mittlerweile schon bei Gericht zur Zwangsräumung, aber angeblich reichen die
Gründe nicht aus, eine Zwangsräumung durchzuführen.
Wir haben wiederholt auf die Lärmbelästigungen,
das Verschmutzen des Treppenhauses usw.
hingewiesen.
Ich perönlich glaube mittlerweile NICHT mehr
an den Ausredenkatalog des Vermieters, da
ihm sicherlich die Kosten für eine Zwangsräumung
zu hoch sind.
Wir möchten jetzt die Miete kürzen und
die vertragliche Kündigungszeit (3 Monate)
nicht mehr einhalten. Gleiches gilt für die
Kaution, welche wir gezahlt haben und bis
heute noch nicht wissen, wie dieses Geld
angelegt worden ist (Insolvenz-Sicherung)
Wohungsbezug war der 1.1.2008.

Stichwörter: mietkrzung + mngel

0 Kommentare zu „Kündigungsfristen Kurzfristige Kündigung wegen nicht eingehaltenen Vermieterzusagen”

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