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Stern783 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin am 01.01.2007 in meine jetzige Wohnung eingezogen. Nun habe ich heute die Kündigung erstmal mündlich zum 31.12.2012 erhalten. Laut Gesetz stehen folgende Kündigungsfristen fest: Bis 5 Jahre 3 Monate und bei mehr als 5 Jahren 6 Monate. Kann ich nun verlange, dass ich hier noch 6 Monate wohnen bleiben kann oder habe ich doch nur noch 3 Monate Zeit, denn eigentlich wohnte ich ja am 01.01.2012 schon 5 Jahre drin und kann somit auf 6 Monate Kündigungsfrist bestehen oder?

2 Kommentare zu „Kündigungsfrist”

forsetis Experte! 19.08.2012 17:06

Warum warten Sie nicht die schriftliche Kündigung ab? Eine mündliche Kündigung ist nur leeres Geschwätz, auf das man nicht reagieren muss. Wichtiger wären doch die Gründe für diese Kündigung.

data100data100 Profi 27.08.2012 21:10

forsetis hat da vollkomen recht. Erst eine schriftliche Kündigung
muss man erst nehmen. Bleibt auch abzuwarten warum der
Vermieter kündigen will
Es gibt nur wenige zulässige kündigungsgründe als da z.B. wären:

Nicht unerhebliche schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters: Beispielsweise Nichtzahlung der Miete oder ständig verspätete Mietzahlung.

Eigenbedarf des Vermieters

Verwertungskündigung

Bitte hier einfach wieder melden wenn der Vermieter Ihnen schriftlich gekündigt hat ! Dann kann man gezielt die nächste Schritte besprechen.

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