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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich brauche von euch dringend Rat bezüglich meiner Rechte zu folgender Situation:
Seit dem 19.05.07 habe ich eine neue Arbeitsstelle (mit Arbeitsbeginn im Juni) sicher, die einen Umzug erforderlich macht. Daraufhin habe ich gleich meine bisherige Wohnung gekündigt (am 19.05). Laut Mietvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, die ich damit nicht einhalten konnte.
Die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung möchte ich mir natürlich sparen. Daher habe ich meinem Vermieter gesagt, dass ich mich um einen solventen Nachmieter, der bereits am 01.06.07 in meine Wohnung einziehen würde, kümmern werde.
Ich hatte jedoch gar keine Gelegenheit, meinem Vermieter einen oder mehrere Nachmieter zu präsentieren, die am 01.06.07 die Wohnung übernommen hätten, da mein Vermieter bereits aus seinem Bekanntenkreis einen Nachmieter genommen hat.
Der Bekannte meines Vermieters zieht nun allerdings erst zum 01.09.07 in die Wohnung (da bei seiner bisherigen Wohnung auch 3 Monate Kündigungsfrist). Mein Vermieter hat mir vorgeschlagen, sich in der Mitte zu treffen: sein Bekannter zieht 1,5 Monate früher ein (und spart sich somit die Fahrtkosten zur Arbeit von seiner bisherigen Wohnung) und ich soll noch 1,5 Monate bezahlen.
Mit dieser Regelung bin ich allerdings nicht einverstanden, zumal er mir nicht die Chance gegeben hat, einen Nachmieter zu finden, der bereits zum 01.06.07 eingezogen wäre. Für ihn stand von Anfang an fest, dass sein Bekannter dort einziehen darf. Ich bin sicher, dass er für alle Personen, die ich ihm gebracht hätte, eine Ausrede gehabt hätte nur um seinen Bekannten zu nehmen.

Was für Chancen gibt es nun rechtlich, die Miete nicht mehr bezahlen zu müssen (zumal ein Nachmieter für den 01.06.07 kein Problem gewesen wäre)?
Was schlagt ihr vor, was ich machen soll?
Einfach ausziehen und keine Miete mehr bezahlen?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Stichwörter: wegen + arbeitsstelle + kündigung + neuer

4 Kommentare zu „Kündigung wegen neuer Arbeitsstelle”

Susanne Experte!

Rein gar nichts. Nachmietergestellung ist reine Kulanz des Vermieters. Grundsätzlich bestimmt er, an wen er die Wohnung vermietet.

Deine Pflicht ist, bis Ende der Kündigungsfrist Miete und Nk zu bezahlen-dagegen kannst Du rein gar nichts machen!

Der_Mario Experte!

Da hast Du leider überhaupt keine Möglichkeit, denn der Vermieter kann natürlich selbst entscheiden, an wen er seine Wohnung vermieten will.

Enthält Dein (alter) Mietvertrag eine Nachmieterklausel? In dem Fall müsste er allerdings einen von Dir vorgeschlagenen geeigneten Nachmieter akzeptieren.

Da Du nichts darüber geschrieben hast, gehe ich also davon aus, dass keine Nachmieterklausel vereinbart wurde. In dem Fall ist es reine Kulanz, wenn der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert.

Die 3-monatige Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt. Wenn Dein Vermieter den Nachmieter 1 ½ Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist einziehen lässt und Dir mit den Mietzahlungen um diesen Zeitraum entgegenkommt, ist auch das reine Kulanz Dir gegenüber.

Ob Du nun früher ausziehst oder nicht, um die Mietzahlungen + Nebenkosten wirst Du nicht herumkommen.

bitteumauskunft

Mein Mietvertrag enthält keine Nachmieterklausel.
Im Internet habe ich aber gefunden, dass mein Vermieter in sogenannten Härtefällen, wie eben berufsbedingter Wechsel in eine andere Stadt (was bei mir ja der Fall ist), einen geeigneten Nachmieter akzeptieren muss, egal ob es im Mietvertrag drinsteht oder nicht.

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Der_Mario Experte!

Dann leg das Deinem Vermieter vor.

Allerdings steht dort auch, dass die Rechtsprechung dem Vermieter 3 Monate zum Überlegen Zeit gibt. Insofern würde das nicht unbedingt für Dich sprechen. Allerdings bin ich kein Experte und kann Dir natürlich nicht prophezeien, wie (sollte es soweit kommen) ein Gericht in Deinem Fall entscheiden würde.

Wenn Du nicht mit dem Angebot des Vermieters einverstanden bist, würde ich vorschlagen, dass Du Dir bei Deinem örtlichen Mieterverein Rat suchst.

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