Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
sista_fly76 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin im Juli 01 in eine unrenovierte Wohnung gezogen, Tapeten, farbe teppichböden alle vom Vormieter noch, im Bad lösten sich die Tapeten bereits von den Wänden. Die Türrahmen waren mit Kleister verschmiert und hatten Risse in den zagen.Ich habe damals eine Mindestmietzeit von 5 Jahren im Mietvetrag gehabt.Jetzt habe ich die Wohnung zum 30.11. gekündigt, wurde auch akzeptiert. mündlich sagte der Verwalter das ich beschädigte tapeten entfernen müsste und besenrein. Nun erhilet ich einen Brief, da stand drin, alle Wände 2 mal streichen mit weiss, wenn rauhfaser, oder alle tapeten ab, Böden rückstandslos entfernen.... Ich habe letzten herbst fast alle Räume renoviert, neue Tapeten geklebt, in Schlafzimmer und Wohnzimmer liegen neue Böden seit 3/4 Jahr, bzw, 1,5 jahren.
Leider gab es damals kein schrifltiches Übergabe Protokoll, der Vermieter(bzw der schiwegersohn der es verwaltete) ist verstorben, der Sohn hatte bis vor 2 Jahren die Wohnung nie gesehen, kann also den zustand nicht beurteilen, meiner Meinung nach ist die Wohnung in einem besseren Zustand wie damals.an 2 Türen sind die zagen gerissen wegen der bereits bestehenden Risse , die ich auf eigene Kosten repaieren lassen habe durch ein vom Verwalter angegeben Schreiner.Alerdings sieht es sehr stümperhaft aus. Was erwartet mich? bleibe ich auf die bereits vorher vorhanden schäden sitzen?Die jetzige verwaltung betreut das gebäude erst seit circa 2,5 Jahren, was können die fordern?
danke für antworten
Gruss sistafly
Stichwörter: kndigung + renovierung

1 Kommentar zu „Kündigung, Forderungen des verwalters...”

AMAyer Experte! 01.09.2008 08:06

Die Renovierungsklausel wurde ja in Deutschland geändert, Ihr Fall hängt davon ab, was genau im Mietvertrag steht.

Andreas Mayer

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.