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Alex23 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
kenn mich nicht wirklich gut mit dem Thema Mietrecht aus,deswegen folgende Fragen:

Wenn ich aus einer Wohnung ausziehen will und die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, und ich sie z.B. auf den 1.1.11 kündige, dann kann ich doch auf den 1.4.11 ausziehen und muss nicht weiter bezahlen??
Auch wenn die Mietzeit 2 Jahre beträgt und ich jetzt grad mal 1 Jahr drin wohne...

Will zwar nicht ausziehen,mich interessiert es einfach mal, ob es so etwas gibt das man dann wirklich 2 Jahre für die Wohnung bezahlen muss!!
Ich dachte halt immer das man, egal was für ein Mietvertrag, nach ablauf der Kündigungsfrist, dann ausziehen kann, auch wenn es ein 5 oder 10 Jahresvertrag ist...

Wäre sehr dankbar wenn mich da mal jemand aufklären könnte

gruß Alex

5 Kommentare zu „Kündigung”

mono Experte! 28.11.2010 11:55

Wenn Sie, wie oben beschrieben, einen Kündigungsausschluss für zwei Jahre vereinbart haben, ist die ordentliche Kündigung für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Das heißt, dass Sie zwar jederzeit ausziehen können, jedoch bis zum Ablauf der Bindungsfrist zur Mietzahlung verpflichtet sind. Hier wäre lediglich eine außerordentliche Kündigung möglich, insofern die entsprechenden Gründe vorliegen.

Alex23 28.11.2010 12:19

danke mono für die schnelle antwort
das heißt ich müsste dann für diese Wohnung noch 1 Jahr bezahlen obwohl ich nicht mehr drin wohne? Dachte nach 3 Monaten ist dann schluss

Berthelstal Experte! 28.11.2010 12:34

Ergänzend zu @mono:
Heißt auch, Sie müssen nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Betriebskosten für diesen Zeitraum zahlen.

Alex23 28.11.2010 12:58

Ok, und wenn ich einen unbefriesteten Vertrag habe,dann bin ich aber nach 3 Monaten raus und muss auch nichts mehr bezahlen??

edy Experte! 28.11.2010 13:46

Hallo Alex23 ,

Was heißt Vertrag auf 2 Jahre?
Oder handelt es sich hier um einen Vertrag
mit der Vereinbarung "beide Parteien ver-
zichten auf eine ordentliche Kündigung von 24 Monaten",also ein Kündigungsausschluss?

lg
edy


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