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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig. Also eine Freundin(studentin) hat im Okt. 2006 einen Mietvertrag abgeschlossen, dass 2 Jahre läuft. Nun hat sie des öfteren Ameisen in der Wohnung gehabt und andere Insekten die ich nicht beschreiben kann. Aufjedenfall durfte ich das selbt mal erleben. Nun hat sie auch noch Maden in der Wohnung.

Kann man irgendwie aus der Wohnung raus, also die 2 Jahres Frist umgehen?
Denn es ist schon sehr ecklig beim einschlafen daran zu denken das in der Wohnung Maden und andere sachen rumkriechen...
Stichwörter: maden + wohnung + ameisen + kündigung

2 Kommentare zu „Kündigung - In der Wohnung: Ameisen, Maden...”

Der_Mario Experte!

Verschiedene Gerichte haben in ähnlichen Fällen unterschiedlich entschieden:

Das Amtsgericht Köln (213 C 548/97) hat mal entschieden, dass Ameisen weder eine Mietminderung, noch eine außerordentliche Kündigung begründen, da dies keine Beeinträchtigung der Mietsache sei.

Das Amtsgericht Bremen (25 C 0118/01) hatte bei Mottenbefall dem Mieter eine 10 %ige Mietminderung zugesprochen. Demnach begründet erheblicher Mottenbefall eine Mietminderung auch dann, wenn weder dem Vermieter noch dem Mieter eine Ursache des Ungezieferbefalls vorzuwerfen ist oder die Ursache nicht aufklärbar ist.

Laut Amtsgericht Bonn (6 C 277/84) ist der Vermieter auch dann verpflichtet, Abhilfe zu schaffen, wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten ungezieferfrei halten muss. So eine Klausel ist unzulässig. Allerdings muss der Mieter beweisen, dass er die Tiere nicht selbst eingeschleppt hat. Ist die Wohnung sauber und gepflegt und sind die Lebensmittel gut verschlossen, trifft ihn in der Regel keine Schuld am Ungezieferbefall. Vorbeugen kann er auch, indem er seinen Müll nicht unnötig lange in der Wohnung lagert.

Bei einer lang andauernden Mäuseplage urteilte das Amtsgericht Brandenburg (32 C 520/00), dass wegen der drohenden Gesundheitsgefährdung eine fristlose Kündigung des Mieters zulässig ist. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (6 C 177/96) hatte in einem ähnlichen Fall eine Mietminderung auf Null für begründet gesehen.

Fazit: Umgehend den Vermieter informieren und Abhilfe verlangen. Sinnvoll wäre es übrigens auch, sich vom Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt beraten zu lassen. Ob eine vorzeitige Kündigung in Frage käme, kann Dir ein Fachmann eher beantworten.

Brausepaul18

Hallo ans Forum.
Ich bin neu hier und man möge mir verzeihen, wenn meine Frage schon behandelt wurde. Kleiner Tip / Verweis wäre trotzdem nett.

Das Ameisenproblem kenne ich auch. Befallen ist ein Wohnraum und die Viecher dringen über den Balkon ein. Habe dies dem Hausmeister so gemeldet und er hat unverzüglich einen Schädlingsbekämpfer bestellt.
(Der Erfolg war mäßig!)
Mein Vermieter stellt mir jetzt die Kosten in Rechnung. Ist das rechtens?

Schönen Sommertag noch!

Brausepaul18

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