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meeter hat diese Frage gestellt
Laut Verbraucherzentrale muss ich keine Schönheitsreparaturen übernehmen, weil die Klausel zur Auführungsart in meinem Mietvertrag unwirksam ist (laut BGH-Urteil).

Aber: Nach meiner Beratung bei der Verbraucherzentrale habe ich am Ende meines Mietvertrags einen Paragraphen entdeckt, in dem es heißt:

"Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrags ist der Vermieter befugt, die unwirksame BEstimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht; die Bestimmung des § 315 BGB findet Anwendung. Dies gilt auch für neu zu regelnde Sachverhalte."

Ich rief den Anwalt der Verbraucherzentrale noch mal an und er sagte, diese Klausel überrasche ihn und dazu könne er mir nichts rechtsverbindliches sagen. Weiß hier jemand mehr? Darf der Vermieter, sich so pauschal gegen die Unwirksamkeit aller Paragraphen schützen? Kennt jemand ein Urteil dazu?

Danke!

0 Kommentare zu „Klausel "Änderung des Vertrags" rechtskräftig?”

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