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Quendoline hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe einen unbefristeten Mietvertrag.
Ich bewohne ein Zimmer, welches ich pünktlich jeden Monat bezahle.
Das Zimmer hat 12 qm, auch wenn im Mietvertrag 18qm angegeben sind. Ich wusste darum aber es hat mich nie gestört, denn ich wollte einfach nur ein kleines Zimmer, meine Ruhe und meinen Dingen nachgehen. Weder war ich in der Wohnung je laut, noch habe ich in irgendeiner Form gegen die Hausordnung verstoßen.

Nun hatte ich Ende letzten Jahres ein Gespräch,welches sich auf die aktuelle Stromrechnung bezieht. Meine Vermieterin meinte ich muss 400€ monatlich zahlen, weil sie so eine hohe Nachzahlung hat. Ich jedoch kann diese nicht verursacht haben. Die einzigen beiden elektrischen Geräte in meinem Zimmer ist ein alter Rechner (mit einem sehr kleinen Netzteil) und eine Energiesparlampe. Einen Drucker besitze ich ebenfalls, der ist jedoch nur zum Gebrauch angeschaltet, ebenso wie der PC.

Sie hat bereits von mir erwartet, dass ich die Nebenkostenabrechnung mit übernehme, obwohl ich von Oktober 2016 bis März 2017 im Krankenhaus wegen einer Behandlung war. Hier habe ich insgesamt 150€ auf freiwilliger Basis beigesteuert.

Da ich mich weigerte die Stromrechnung mit zu bezahlen, da 400€ in meinen Augen für ein 12qm Zimmer zu viel sind,hat sie mir Anfang Dezember mündlich eine Kündigung ausgesprochen. Sie meinte sie möchte das Zimmer nicht mehr vermieten, es geht ihr nicht gut und sie braucht Ruhe.
Schriftlich habe ich jedoch nie etwas erhalten.

Nun teilte sie mir heute mit, dass sie mein Zimmer auf einer Studentenwebsite gepostet hat und ich zu Ende Februar ausziehen muss. Am Donnerstag würden neue Interessenten vorbeikommen um mein Zimmer zu besichtigen, ich soll gefälligst dann da sein.Wenn ich das nicht tun würde, würde sie meine Sachen packen und mich rauswerfen (Zitat).

Ab und zu schaltet sie mir einfach den Strom am Hauptstromzähler ab.

Im Wohnzimmer befindet sich schwarzer Schimmel. Dies hat mich nie sonderlich gestört, da ich das Wohnzimmer eh nie benutzen kann oder sollte, auch wenn im Mietvertrag so eingetragen.

Da sie immer wieder zwischendurch mein Zimmer betreten hat, wenn ich nicht zu Hause war (Heizung verstellt, Fenster geöffnet, Unterlagen durchwühlt ect.) und auch sonst nie meine Privatsphäre achtet, schreibe ich nun in dieses Forum. Ich hatte ihr zuvor vertraut, sperre mein Zimmer nun auch immer ab, wenn ich nicht zu Hause bin, jedoch weiß ich nicht ob sie einen Ersatzschlüssel hat und mein Zimmer dennoch betritt. Ich vermute es, da Unterlagen anders angeordnet an den betreffenden Stellen liegen.

Selbstverständlich habe ich bereits versucht alles zu klären, jedoch brüllt sie mich leider immer nur an und möchte nicht mit mir darüber reden. Sie sagt dann dass ich froh sein kann dass eine wie ich überhaupt eine Wohnung gefunden hat.

Ich schätze mich von Grund auf als sehr ruhigen und geduldigen Menschen ein, jedoch geht mir dies nun eindeutig zu weit. Alles was ich wollte war ein kleines Zimmer in das ich mich zurückziehen kann. Aufgrund meiner Situation habe ich einen Ort der Ruhe gesucht, den ich jedoch hier leider nicht finde, eher im Gegenteil.

Daher frage ich um Rat. Der Termin beim Mieterschutzbund für nächste Woche steht auch schon fest.

Ich weiß nicht mehr weiter, da nun am Donnerstag eine von ihr geplante Wohnungsbesichtigung ansteht und ich diese aber nicht möchte. Darf ich absperren und keinen ins Zimmer lassen? Muss ich mich allem beugen was sie möchte? Ich bin ehrlich ein wenig verzweifelt und ratlos.

Verstoße ich gegen ein Gesetz, wenn ich keine Kündigung erhalten habe und dennoch Besichtigungstermine für meine Wohnung vorliegen und ich diesen nicht wahrnehmen möchte?

Liebe Grüße
Quendoline

1 Kommentar zu „Keine Kündigung erhalten, dennoch vereinbart Vermieterin Besichtigungstermine”

forsetis Experte! 09.01.2018 13:15

1. Eine Besichtigung des Zimmers muss man nicht zulassen. Türe abschließen und fertig.
2. Wenn die gezahlten Nebenkosten nicht ausreichen, dann muss die Vermieterin das mit Zahlen schwarz auf weiß belegen.
3. Eine Kündigung des Zimmers durch die Vermieterin ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die ich aber hier nicht erkennen kann.
4. Gegen das Betreten des Zimmers bei Abwesenheit hilft ein Steckschloss: https://www.sicher24.de/burg-waechter-zylinder-schluessellochsperrer-e-7-2-n.html?gs=100809&gclid=Cj0KCQiA7dHSBRDEARIsAJhAHwhC484F8YFy5qYJhTb7CwYEJdSbKbkobJRLhIgkc5AIFpz0J2hDDcMaAuB2EALw_wcB

oder aus dem Baumarkt

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