Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
mieter0509 hat diese Frage gestellt
Ich befinde mich seit 27.05.2010 in einem Streit um die Heizkostenabrechnung 2009 mit meinem Vermieter. Offen ist die Forderung von 900,- EUR. Mein Vermieter möchte auf die Kaution zugreifen, da ich nicht bereit bin die Summe zu zahlen bis Klarheit über den Fall herrscht (voraussichtlich 2 Wochen). Darf das der Vermieter? Vielen Dank!

1 Kommentar zu „Kaution einbehalten”

Balkonexperte Experte! 10.06.2010 13:10

Klopfen Sie Ihrem Vermieter auf die Finger:

Ein Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlung entstandener und von den Vorauszahlungen nicht gedeckter Betriebskosten ist nach dieser Entscheidung immer erst dann fällig, wenn der Vermieter eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Abrechnung erstellt hat (BGH NJW 1982, 573). Eine solche Heizkostenabrechnung enthält mindestens folgende Angaben:

Weiter hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/heizung/abrechnung.htm

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.