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look1983 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe im Rahmen der Raumgestaltung festgestellt, dass die von mir angemietete Wohnung knapp 10 m² weniger Wohn/Nutzfläche besitzt als vom Vermieter angegeben(59m²). Daraufhin habe ich mit der Vermieterin gesprochen und sie auf den Mangel hingewiesen. Sie sagte: sie ändere den Mietvertrag auf die von mir gemessene m² Zahl ab. An der Miete selbst würde sich dabei aber nichts ändern, weil es eine Pauschale für Die Wohnung(egal wie groß) sei. Meine Frage ist nun, ist das rechtens? Oder hat die Vermieterin keine Ahnung?

Gruß
René Sawatzky

8 Kommentare zu „Kaltmiete als Pauschale?”

forsetis Experte! 28.12.2016 11:48

Ich glaube, dass Mieter und Vermieter keine Ahnung haben. Wie soll ich eine Antwort geben, wenn ich den wortwörtlichen Inhalt des Mietvertrages nicht kenne? Im Mietrecht geht es immer darum, was im Mietvertrag schriftlich vereinbart ist und nicht darum was der eine oder andere sagt.

look1983 28.12.2016 12:21

Ich bitte vielmals um Verzeihung. Hier nur der Wortlaut: §1 Mieträume: Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Haus ... im 1. Stock gelegene Wohnung bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Diele, Bad/WC, Balkon, Die Wohn/Nutzfläche beträgt ca. 59qm.
§ 2 Mietzins und Nebenkosten: Die monatliche Grundmiete beträgt: 670,- € Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten. Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung zu von 130,- € zu zahlen.
Insgesamt sind vom Mieter zu bezahlen: 800,- €

forsetis Experte! 28.12.2016 16:27

Ihr Vermieter ist ein Schlitzohr, denn er will Sie über den Tisch ziehen. Die Angabe der Quadratmeter im Mietvertrag ist verbindlich, auch wenn er ca. geschrieben hat. Die weiteren Schritte sollten Sie aber nur mit anwaltlicher Hilfe vornehmen, Die tatsächliche Größe der Wohnung weicht um rund 17% vom Mietvertrag ab und das bedeutet, dass die Miete um 17% gemindert werden muss.

Dieses werden Sie aber nicht ohne einen Anwalt, am besten einen für Mietrecht, durchsetzen können.

forsetis Experte! 28.12.2016 16:28

Ach ja, das sollten Sie auch lesen: https://www.mieterbund.de/index.php?id=586

look1983 29.12.2016 11:48

Vielen Dank für die Antwort und Hilfe! Ich finde es sehr bedauerlich das es derartige Individuen wie meinen Vermieter gibt! Ich lasse die weitere Kommunikation jetzt über meinen Anwalt laufen. Ungerechtigkeit muss bekämpft und nicht geduldet werden, egal wie der Wohnungsmarkt in der betreffenden Stadt aussieht.

peterson1 07.01.2017 20:52

"Die Angabe der Quadratmeter im Mietvertrag ist verbindlich"

So ist es, mehr gibts eigentlich nicht zu sagen.

Leo1 Experte! 22.02.2017 10:31

Im Grunde genommen kannst Du die zuviel bezahlte Miete und auch die dementsprechenden NK zurück verlangen. Wird Dir ein Anwalt sicher auch sagen.

B.Schweizer 07.07.2017 13:56

Kontaktiere am besten einen Anwalt, dann solltest du zurückbekommen, was du zu viel bezahlt hast.

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